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Änderung persönlicher Daten
Als Änderung persönlicher Daten bezeichnet man die Änderung der Adresse, der Staatsbürgerschaft oder des Namens. Je nach Änderung sind unterschiedliche Dokumente und Vorgangsweisen notwendig. Beabsichtigte Studienortswechsel oder Studienänderungen gelten nicht als Änderung persönlicher Daten.
Die Änderung persönlicher Daten werden weder an die Universitätsbibliothek noch an die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) weitergeleitet.
Wie ändern Sie Zustell- und Heimatadresse?
Sie haben drei Möglichkeiten:
- online über UNIVISonline unter "Persönliche Daten". Klicken Sie auf "Übernehmen" und dann erst auf "Speichern"!
- per E-Mail, Fax oder Post an das Referat Studienzulassung mit Scan bzw. Kopie Ihres Studierendenausweis und der Bitte um Adressänderung. Sie sehen es im UNIVISonline, wenn die Adresse geändert wurde.
- persönlich im Referat Studienzulassung. Hier kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Wie geben Sie eine Namensänderung bekannt?
Die Bekanntgabe einer Namensänderung ist nur persönlich im Referat Studienzulassung möglich. Sie benötigen dafür das Original der Heiratsurkunde bzw. die amtlichen Unterlagen, die die Namensänderung belegen, eine Kopie dieser Unterlagen und Ihren Studierendenausweis.
Am Schalter wird die Namensänderung in der Datenbank und im Studierendenausweis vorgenommen.
Wie geben Sie eine Änderung der Staatsbürgerschaft bekannt?
Die Bekanntgabe einer Änderung der Staatsbürgerschaft ist nur persönlich im Referat Studienzulassung möglich. Sie benötigen dafür Ihren Studierendenausweis und ein amtliches Dokument, das Ihre geänderte Staatsbürgerschaft belegt, im Original und in Kopie. Die Änderung wird in der Datenbank am Schalter vorgenommen.
Eine Änderung der Staatsbürgerschaft kann Konsequenzen auf die Höhe des Studienbeitrages nach sich ziehen.
Ja
Nein
