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Wichtige Fristen
Um an der Universität Wien ein Studium zu beginnen oder fortzusetzen, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Das Gleiche gilt für die Einzahlung bzw. dem Erlass und die Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrages (inkl. Versicherung).
1. Zulassungsfristen Wintersemester 2013/14
| Allgemeine Zulassungsfrist | 17. Juni bis 5. September 2013 |
| Nachfrist | 6. September bis 30. November 2013 |
| Erstanmeldung Online | 1. Mai bis 5. September 2013 |
Bei Vorliegen eines gesetzlichen Ausnahmegrundes ist die Zulassung auch nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist möglich.
Fristen und Infos zur Zulassung für Studien mit Aufnahmeverfahren
Gesetzliche Ausnahmen
1.1. EU/EWR-BürgerInnen mit Reifezeugnis/Studienabschluss aus einem EU/EWR-Land
| Persönliche Zulassung zum ordentlichen Studium* (Bachelor-, Diplom-und Lehramtsstudien) |
17. Juni bis 5. September 2013 |
| Antrag auf Zulassung und persönliche Zulassung zum Masterstudium |
17. Juni bis 30. November 2013 |
| Zulassung zum außerordentlichen Studium (ohne Reifezeugnis) |
17. Juni bis 30. November 2013 |
| Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag** | 17. Juni bis 5. September 2013 |
| Meldung der Fortsetzung des Studiums bei Einzahlung an einer anderen österreichischen Uni |
17. Juni bis 30. November 2013 |
| Mitbelegung (bei Studium an einer anderen österreichischen Uni) |
17. Juni bis 30. November 2013 |
| Beurlaubung | wird noch bekannt gegeben |
*für Erstsemestrige, StudienwechslerInnen und Personen, die das Studium an der Universität Wien wieder aufnehmen
**bereits Studierende können den Studien-/ÖH-Beitrag bis zum 30. November 2013 bezahlen. Achtung: in der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10% (nicht jedoch der ÖH-Beitrag)
Zulassungsfristen für Studien mit Aufnahmeverfahren, bestimmte Masterstudien und PhD Wirtschaftwswissenschaften siehe rechts unter "Weiterführende Links".
Die Zulassung zu einem Doktorats-/PhD-Studium ist ganzjährig möglich (Achtung: Ausnahmen Wirtschaftswissenschaften)
Informationen zur Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag
Informationen zur Meldung der Fortsetzung
Informationen zur Beurlaubung
1.2. Nicht-EU/EWR-BürgerInnen mit Reifezeugnis/Studienabschluss aus einem Nicht-EU/EWR-Land
| Antrag auf Zulassung zu Bachelor-, Diplom- und Masterstudien |
17. Juni bis 5. September 2013 |
| Persönliche Zulassung mit positivem Zulassungsbescheid (für Bachelor-, Diplom- und Masterstudien) |
17. Juni bis 30. November 2013 |
| Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag | 17. Juni bis 5. September 2013 |
| Meldung der Fortsetzung des Studiums bei Einzahlung an einer anderen österreichischen Uni |
17. Juni bis 30. November 2013 |
| Mitbelegung (bei Studium an einer anderen österreichischen Uni) |
17. Juni bis 30. November 2013 |
| Beurlaubung | wird noch bekannt gegeben |
Zulassungsfristen für Studien mit Aufnahmeverfahren rechts unter "Weiterführende Links".
Die Zulassung zu einem Doktorats-/PhD-Studium ist ganzjährig möglich (Achtung: Ausnahmen Wirtschaftswissenschaften)
Achtung: in der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10% (nicht jedoch der ÖH-Beitrag).
Informationen zur Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag
Informationen zur Meldung der Fortsetzung
Informationen zur Beurlaubung
2. Fristen für Erlass- und Rückerstattung des Studienbeitrages
2.1. Antrag auf Erlass des Studienbeitrages
Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages muss innerhalb folgender Fristen gestellt werden:
Sommersemester: bis 31. März des aktuellen Semesters
Wintersemester: bis 31. Oktober des aktuellen Semesters
Bei einem negativen Bescheid müssen Sie den normalen Studienbeitrag innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist bezahlen, innerhalb der Nachfrist sind 10% mehr zu bezahlen.
Informationen zum Erlass des Studienbeitrages
2.2. Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages
Anträge auf Rückerstattung können nur für das jeweils letzte Semester eingebracht werden. Dafür gelten folgende Fristen:
Für Beiträge aus dem Wintersemester: 31. März
Für Beiträge aus dem Sommersemester: 30. September
Ja
Nein
