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Wichtige Fristen
Um an der Universität Wien ein Studium zu beginnen oder fortzusetzen, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Das Gleiche gilt für die Einzahlung bzw. dem Erlass und die Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrages (inkl. Versicherung).
Allgemeine Zulassungsfrist
Folgende Anträge sind innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist möglich:
- persönliche Zulassung zum ordentlichen Studium für EU-/EWR-BürgerInnen für Erstsemestrige, StudienwechslerInnen und Personen, die das Studium an der Universität Wien wieder aufnehmen ( gilt nur für Bachelor-, Diplom- und Lehramtsstudien)
- Antrag auf Zulassung per Post und persönliche Zulassung zum ordentlichen Studium mit positiven Zulassungsbescheid für nicht-EU/EWR-BürgerInnen (Bachelor-, Diplom-, Lehramtsstudien)
- Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag inkl. Versicherung
- Beurlaubung
Wintersemester 2012/13: 18. Juni bis 5. September 2012
Sommersemester 2013: wird noch bekannt gegeben
Nachfrist der Zulassungsfrist
Folgende Anträge sind ab Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist bis zum Ende der Nachfrist möglich:
- persönliche Zulassung mit positivem Zulassungsbescheid zum ordentlichen Studium für nicht-EU/EWR-BürgerInnen und (für Bachelor-, Diplom- und Lehramtsstudien)
- Antrag auf Zulassung und persönliche Zulassung zum Master- bzw. Doktorats-/PhD-Studium
- Zulassung zum außerordentlichen Studium (ohne Reifezeugnis)
- Einzahlung des Studien-/ÖH-Beitrages inkl. Versicherung (der Studienbeitrag erhöht sich um 10%, nicht jedoch der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung)
- Mitbelegung (bei Studium an einer anderen österreichischen Uni)
- Meldung der Fortsetzung des Studiums an der Universität Wien bei Einzahlung an einer anderen österreichischen Uni
Wintersemester 2012/13: 6. September bis 30. November 2012
Sommersemester 2013: wird noch bekanntgegeben
Ausnahmen von der allgemeinen Zulassungsfrist
1. Studien mit Aufnahmeverfahren und Ergänzungsprüfungen
Studien mit Aufnahmeverfahren bzw. Ergänzungsprüfungen haben eigene Zulassungsfristen. Bei vielen dieser Studien ist die Zulassung nur einmal im Studienjahr möglich. (Informationen siehe "Weiterführende Links")
2. NachmaturantInnen
Die Zulassung in der Nachfrist ist für SchülerInnen möglich, deren Reifeprüfungszeugnis erst nach dem 31. August ausgestellt wird.
3. Zivil- und Präsenzdiener, Ableistung freiwilliges soziales Jahr
Die Zulassung ist auch für Zivil- und Präsenzdiener sowie bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres möglich, sofern zum 31. August bzw. 31. Jänner der Dienst geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochen wurde.
4. Unvorhergesehene/unabwendbare Ereignisse
Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können auch in der Nachfrist die Zulassung durchführen.
5. Berufstätigkeit, Praktika
Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder Praktika daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen, können dies auch in der Nachfrist tun.
6. Auslandsaufenthalt
Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes aus zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen, sind ausgenommen.
Fristen für Erlass- und Rückerstattung des Studienbeitrages
Antrag auf Erlass des Studienbeitrages
Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages muss innerhalb folgender Fristen gestellt werden:
Sommersemester: bis 31. März des aktuellen Semesters
Wintersemester: bis 31. Oktober des aktuellen Semesters
Bei einem negativen Bescheid müssen Sie den normalen Studienbeitrag innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist bezahlen, innerhalb der Nachfrist sind 10% mehr zu bezahlen.
Informationen zum Erlass des Studienbeitrages
Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages
Anträge auf Rückerstattung können nur für das jeweils letzte Semester eingebracht werden. Dafür gelten folgende Fristen:
Für Beiträge aus dem Wintersemester: 31. März
Für Beiträge aus dem Sommersemester: 30. September
Ja
Nein
