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Wichtige Fristen

Um an der Universität Wien ein Studium zu beginnen oder fortzusetzen, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Das Gleiche gilt für die Einzahlung bzw. dem Erlass und die Rückerstattung des Studien-/ÖH-Beitrages (inkl. Versicherung).

1. Zulassungsfristen Wintersemester 2013/14

Allgemeine Zulassungsfrist 17. Juni bis 5. September 2013
Nachfrist 6. September bis 30. November 2013
Erstanmeldung Online 1. Mai bis 5. September 2013

Bei Vorliegen eines gesetzlichen Ausnahmegrundes ist die Zulassung auch nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist möglich.

Fristen und Infos zur Zulassung für Studien mit Aufnahmeverfahren
Gesetzliche Ausnahmen

1.1. EU/EWR-BürgerInnen mit Reifezeugnis/Studienabschluss aus einem EU/EWR-Land

Persönliche Zulassung zum ordentlichen Studium*
(Bachelor-, Diplom-und Lehramtsstudien)
17. Juni bis 5. September 2013
Antrag auf Zulassung und persönliche
Zulassung zum Masterstudium
17. Juni bis 30. November 2013
Zulassung zum außerordentlichen Studium
(ohne Reifezeugnis)
17. Juni bis 30. November 2013
Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag** 17. Juni bis 5. September 2013
Meldung der Fortsetzung des Studiums bei
Einzahlung an einer anderen österreichischen Uni
17. Juni bis 30. November 2013
Mitbelegung (bei Studium an einer anderen
österreichischen Uni)
17. Juni bis 30. November 2013
Beurlaubung wird noch bekannt gegeben

*für Erstsemestrige, StudienwechslerInnen und Personen, die das Studium an der Universität Wien wieder aufnehmen

**bereits Studierende können den Studien-/ÖH-Beitrag bis zum 30. November 2013 bezahlen. Achtung: in der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10% (nicht jedoch der ÖH-Beitrag)

Zulassungsfristen für Studien mit Aufnahmeverfahren, bestimmte Masterstudien und PhD Wirtschaftwswissenschaften siehe rechts unter "Weiterführende Links".

Die Zulassung zu einem Doktorats-/PhD-Studium ist ganzjährig möglich (Achtung: Ausnahmen Wirtschaftswissenschaften)

Informationen zur Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag
Informationen zur Meldung der Fortsetzung
Informationen zur Beurlaubung

1.2. Nicht-EU/EWR-BürgerInnen mit Reifezeugnis/Studienabschluss aus einem Nicht-EU/EWR-Land

Antrag auf Zulassung zu Bachelor-,
Diplom- und Masterstudien
17. Juni bis 5. September 2013
Persönliche Zulassung mit positivem Zulassungsbescheid
(für Bachelor-, Diplom- und Masterstudien)
17. Juni bis 30. November 2013
Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag 17. Juni bis 5. September 2013
Meldung der Fortsetzung des Studiums
bei Einzahlung an einer anderen österreichischen Uni
17. Juni bis 30. November 2013
Mitbelegung (bei Studium an einer anderen
österreichischen Uni)
17. Juni bis 30. November 2013
Beurlaubung wird noch bekannt gegeben

Zulassungsfristen für Studien mit Aufnahmeverfahren rechts unter "Weiterführende Links".

Die Zulassung zu einem Doktorats-/PhD-Studium ist ganzjährig möglich (Achtung: Ausnahmen Wirtschaftswissenschaften)

Achtung: in der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10% (nicht jedoch der ÖH-Beitrag).

Informationen zur Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag
Informationen zur Meldung der Fortsetzung
Informationen zur Beurlaubung

2. Fristen für Erlass- und Rückerstattung des Studienbeitrages

2.1. Antrag auf Erlass des Studienbeitrages

Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages muss innerhalb folgender Fristen gestellt werden:

Sommersemester: bis 31. März des aktuellen Semesters
Wintersemester: bis 31. Oktober des aktuellen Semesters

Bei einem negativen Bescheid müssen Sie den normalen Studienbeitrag innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist bezahlen, innerhalb der Nachfrist sind 10% mehr zu bezahlen.

Informationen zum Erlass des Studienbeitrages

2.2. Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages

Anträge auf Rückerstattung können nur für das jeweils letzte Semester eingebracht werden. Dafür gelten folgende Fristen:

Für Beiträge aus dem Wintersemester: 31. März
Für Beiträge aus dem Sommersemester: 30. September

Informationen zur Rückerstattung des Studienbeitrages

Zusätzliche Informationen