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Meldung der Mitbelegung

MitbelegerInnen sind Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen für ihr Studium an ihrer Stammuniversität an anderen Unis als ihrer Stammuniversität belegen. Der Abschluss eines Studiums an der Universität Wien ist für MitbelegerInnen nicht möglich. Die Formalitäten zur Mitbelegung sind, ebenso wie die Zulassungsfristen, an jeder Uni unterschiedlich. Erkundigen Sie sich darüber bei der jeweiligen Universität. Ihre Studienprogrammleitung bzw. das zuständige studienrechtliche Organ Ihrer Stammuniversität kann Ihnen Auskunft über die Ankerkennung von Prüfungen, die Sie an der Universität Wien absolviert haben, geben.

Auch bei interuniversitären Studien muss die Mitbelegung jedes Semester gemeldet werden.

Wann ist eine Mitbelegung nicht möglich?

  • Wenn Sie bereits für ein ordentliches Studium zugelassen sind.
    Im Rahmen Ihres ordentlichen Studiums können Sie Lehrveranstaltungen absolvieren und an der anderen Uni anerkennen lassen.
    Ausgenommen von dieser Regelung sind Sie, wenn Sie an einer anderen Wiener Uni ein Lehramtsstudium studieren und die Pädagogische Ausbildung an der Universität Wien absolvieren. In diesem Fall müssen Sie auch den Nachweis der 15 ECTS nicht erbringen.
  • Wenn Sie an einer Fachhochschule (FH) studieren.
  • Wenn Sie noch keine Prüfungsleistungen im Studium an Ihrer Stammuniversität abgelegt haben (da Sie die absolvierte STEOP bzw. 15 ECTS nachweisen müssen).
  • Wenn Sie an einer nicht-österreichischen Uni studieren.

Wie beantragen Sie die Zulassung als MitbelegerIn?

Wenn Sie mitbelegen wollen, müssen Sie zunächst an Ihrer Stammuniversität den Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen, da Sie das Studienblatt des aktuellen Semesters benötigen.

Folgende fünf Schritte müssen Sie durchführen:

  1. Erstanmeldung Online (Passwort nicht vergessen!) wenn Sie noch nie an der Universität Wien gemeldet waren
  2. Zusendung folgender Unterlagen:
    - aktuelles Studienblatt
    - Studierendenausweis
    - Nachweis der absolvierten STEOP (bei erstmaliger Mitbelegung eines Bachelor-/Diplomstudiums bei Studienbeginn ab Wintersemester 2011) oder über mindestens 15 ECTS (bei höhersemestrigen Bachelor-/Diplomstudierenden bzw. bei Masterstudien) aus dem Studium Ihrer Stammuniversität, für das Sie die Mitbelegung beantragen (diese müssen im Sammelzeugnis ausgewiesen sein!) 
  3. Aktivierung des u:net-Account
  4. Kontrolle der Mitbelegung im UNIVISonline
  5. Ausdruck des Studienblattes der Universität Wien

Ihr Studienblatt, Ihren Studierendenausweis und das Sammelzeugnis mit der dort aufscheinenden absolvierten STEOP bzw. den 15 ECTS müssen Sie innerhalb der Zulassungsfrist an das Referat Studienzulassung mailen (mitbelegung.zulassung@univie.ac.at), faxen, mit der Post schicken oder in den blauen Briefkasten des Referats einwerfen. Es ist nicht möglich, die Mitbelegung direkt am Schalter im Referat Studienzulassung durchzuführen!

Vom Nachweis des Sammelzeugnis mit der ausgewiesenen STEOP bzw. den 15 ECTS sind Sie ausgenommen, wenn Sie ein Lehramtsstudium an einer anderen Wiener Uni studieren und bei uns nur die pädagogische Ausbildung absolvieren bzw. wenn Sie an einer anderen Uni ein Doktorats-/PhD-Studium studieren.

Nach der Aktivierung des u:net-Account können Sie nach einigen Tagen im UNIVISonline unter "Studienübersicht" kontrollieren, ob die Mitbelegung eingetragen wurde und Ihr Studienblatt bei "Ausdruckservice" zu Hause oder bei den SB-Terminals audrucken. Nach der Absolvierung können Sie das Sammelzeugnis der Universität Wien auf diesem Weg ausdrucken.

Aktivierung des u:net-Account

Wie melden Sie die Fortsetzung der Mitbelegung?

Sie müssen jedes Semester, in dem Sie an der Universität Wien Lehrveranstaltungen absolvieren wollen, die Mitbelegung bis zum Ende der Nachfrist melden. Sobald Sie das neue Studienblatt und Ihr Sammelzeugnis Ihrer Stammuniversität mit dem Nachweis über 15 ECTS des Studiums, für das Sie die Mitbelegung beantragen, erhalten haben, melden Sie dem Referat Studienzulassung erneut die Mitbelegung (mitbelegung.zulassung@univie.ac.at). Wollen Sie ein Semester aussetzen, ist das problemlos möglich - Sie dürfen dann allerdings keine Prüfungen an der Universität Wien machen. Auch bei den interuniversitären Studien muss die Fortsetzung gemeldet werden.

Zulassungsfrist

Zusätzliche Informationen