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Zulassung ohne Reifezeugnis
Zu einem ordentlichen Studium können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie über eines der folgenden Dokumente verfügen:
- Reifeprüfungszeugnis einer höheren Schule,
- Reifeprüfung als ExternistIn, d.h. ohne vorhergehenden Schulbesuch
- Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung
Verfügen Sie über kein Reifezeugnis, können Sie z.B. die Studienberechtigungsprüfung machen. Oder Sie lassen sich zu einem außerordentlichen Studium zu, solange Sie die Berufs- oder Externistenreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung machen.
Qui
Non
