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Zulassung mit einem Reifezeugnis aus einem nicht-EU-/EWR-Land

StudienwerberInnen mit einem Reifezeugnis und einer Staatsbürgerschaft aus einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, müssen den Antrag auf Zulassung innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist per Post schicken.

Die unten angeführten Informationen gelten nicht für Studien mit Aufnahmeverfahren!

Infos zu Studien mit Aufnahmeverfahren

Wie und wann müssen Sie den Antrag auf Zulassung stellen?

Folgende Schritte sind für den Antrag auf Zulassung nötig:

  • Erstanmeldung Online (Passwort nicht vergessen!)
  • Ausdruck und Ausfüllen des Antragsformulars
  • Schicken/Einreichen des unterschriebenen Antragsformulars und der vorgeschriebenen Dokumente.

Sie müssen sich innerhalb der Zulassungsfrist erstanmelden und die Zulassung abschließen.

Falls Sie bereits StudentIn der Universität Wien sind oder zuvor schon zugelassen waren, müssen Sie keine Erstanmeldung Online machen.
Wiederaufnahme

Damit Ihr Antrag auf Zulassung bearbeitet werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mit der Post (nicht per E-Mail, nicht per Fax!) an das Referat Studienzulassung schicken oder in den blauen Referatsbriefkasten einwerfen:

  • Antragsformular
  • Ihr gleichwertiges Reifezeugnis in notariell beglaubigter Kopie oder Original
  • Ihren Nachweis der besonderen Universitätsreife in notariell beglaubigter Kopie oder Original
  • den Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2/2 Niveau
  • eine Kopie Ihres Reisepasses.

Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, gibt es Beglaubigungsvorschriften. Alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen amtlich übersetzt werden. Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen Beglaubigung durchführen.

Sie müssen die Unterlagen innerhalb der besonderen Zulassungsfrist schicken:
für das Wintersemester bis 5. September
für das Sommersemester bis 5. Februar

Senden Sie die Unterlagen früh genug, die Bearbeitung kann 10-12 Wochen in Anspruch nehmen!

Bitte beachten Sie, dass die Universität Wien aus organisatorischen Gründen keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung Ihrer Unterlagen geben kann!

Fristen für die Erstanmeldung Online und die Zulassung
Schritte für die Aufnahme eines zusätzlichen Studiums
Schritte für die Wiederaufnahme eines Studiums
Gleichwertigkeit des Reifezeugnisses
Nachweis der besonderen Universitätsreife ("Studienplatznachweis")
Nachweis der Deutschkenntnisse
Beglaubigung und Übersetzung

Wie lassen Sie sich zum Studium zu?

Nachdem Ihre Unterlagen im Referat Studienzulassung eingetroffen sind, werden sie überprüft. Wenn inhaltliche oder formale Mängel festgestellt werden, werden Sie vom Referat Studienzulassung per Post informiert. Sie erhalten eine neue Frist, bis zu der die fehlenden Unterlagen, Beglaubigungen oder Übersetzungen schicken müssen.

Ist Ihr Antrag vollständig und fristgerecht eingetroffen, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid der Universität Wien.

Mit Ihrem positiven Zulassungsbescheid können Sie, wenn nötig, in der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

In Wien angekommen, melden Sie sich persönlich im Referat Studienzulassung. Sie müssen folgende Unterlagen mitnehmen:

  • den Zulassungsbescheid
  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis und
  • ein Passfoto für den Studierendenausweis

Wenn Sie den Vorstudienlehrgang besuchen müssen, erhalten Sie im Referat Studienzulassung den Zahlschein für den Kursbeitrag.

Vorstudienlehrgang

Wie zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag?

Für den Abschluss des Zulassungsverfahrens und den Erhalt der Studienunterlagen müssen Sie den Studien- bzw. ÖH-Beitrag einzahlen. Sie können den Beitrag gleich bei der Zulassung zu einem Studium mit Bankomatkarte einzahlen. Das hat den Vorteil, dass Sie sofort zugelassen sind und das Semesteretikett am Schalter ausgedruckt wird. Damit ist der Studierendenausweis sofort gültig.

Weitere Möglichkeiten zur Einzahlung:

  • per Online-Banking; die Daten hierfür finden Sie im UNIVISonline, unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformationen
  • mittels Zahlschein, den Sie mit dem u:net Passwort bei den SB-Terminals ausdrucken können
  • per EPS; diese Form der Einzahlung erfolgt ebenfalls über Ihren u:net-Account bzw. UNIVISonline, unter "Studien-/ÖH-Beitrag"

Höhe des Studienbeitrages
UNIVISonline
SB-Terminals

Wie erhalten Sie Ihre Studienunterlagen?

Wenn Sie nicht bereits bei der Zulassung mit Bankomatkarte eingezahlt haben, müssen Sie den Ihnen laut UNIVISonline vorgeschriebenen Beitrag einzahlen. Es kann 2-10 Werktage dauern, bis der Beitrag im UNIVISonline unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei  den Kontoinformationen als bezahlt aufscheint (d.h. der Saldo steht auf Null).
Etwa zwei Wochen später erhalten Sie Ihr Semesteretikett per Post an die im UNIVISonline gespeicherte Zustelladresse. Ihr Studierendenausweis ist erst mit eingeklebtem Semesteretikett gültig.
Studienblatt und Studienbestätigungen können Sie bei den SB-Terminals selbst ausdrucken bzw. zu Hause über das UNIVISonline.

Was ist bei einem Studienorts - bzw. Studienwechsel zu beachten?

Studierende mit einem nicht-österreichischen Reifezeugnis müssen im Falle eines Studienorts- bzw. Studienwechsels innerhalb Österreichs die Zulassung zum Studium erneut beantragen. Sie müssen gegebenenfalls wieder die besondere Universitätsreife nachweisen und den Antrag auf Zulassung fristgerecht stellen.

Zusätzliche Informationen

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Contact

Universität Wien
Student Point
Universitätsring 1
1010 Wien
Tiefparterre, Hof 4, Stiege 6
Tel. +43/1/4277-10600

francais.studentpoint@univie.ac.at

mehr Kontaktinformationen

FAQs

Wie hoch ist der Studienbeitrag?
Wie hoch ist der Studienbeitrag?
x

Der Studienbeitrag beläuft sich auf 363,36 Euro pro Semester bzw. für Drittstaatenangehörige auf 726,72. Dazu kommen der ÖH-Beitrag und die Versicherung. Neben dem Studienbeitrag ist auch der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung zu zahlen. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 380,86 Euro bzw. 744,22 Euro pro Semester.

Detaillierte Infos zum Studienbeitrag

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Wie hoch ist der ÖH-Beitrag?
Wie hoch ist der ÖH-Beitrag?
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Der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung beträgt € 17,50. Der ÖH-Beitrag kann sich jährlich geringfügig ändern. 

Informationen zum Studien-/ÖH-Beitrag

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Was muss ich tun, wenn ich ein zusätzliches Studium anmelden/mein Studium ändern will?
Was muss ich tun, wenn ich ein zusätzliches Studium anmelden/mein Studium ändern will?
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Das Zulassungsverfahren bei einem Studienwechsel oder einem zusätzlichen Studium ist abhängig von Ihrem Reifezeugnis. 

Informationen zum Studienwechsel
Informationen zur Zulassung für weitere Studien

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Wo und wie bekomme ich ein Studierendenvisum?
Wo und wie bekomme ich ein Studierendenvisum?
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Alle Informationen zum Studierendenvisum erhalten Sie in der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatlandes. Sie erfahren im österreichischen Außenministerium, in welchem Land die Vertretungsbehörde ist, sollte es in Ihrem Heimatland eine solche nicht geben.
Wenn Sie bereits in Österreich sind, können Sie sich auch bei der Magsitratsabteilung 35 (MA 35, "Fremdenpolizei") erkundigen.

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Wann hat das Referat Studienzulassung geöffnet?
Wann hat das Referat Studienzulassung geöffnet?
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Das Referat Studienzulassung befindet sich im Hauptgebäude der Universität Wien, Universitätsring 1, 1010 Wien, Tiefparterre;

Die Öffungszeiten:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

Referat Studienzulassung

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