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Zulassung zu weiteren Studien

Wenn Sie bereits an der Universität Wien studieren und ein oder mehrere Bachelor-, Lehramts- oder Diplomstudien dazunehmen wollen, müssen Sie das während der Zulassungsfrist erledigen. Auch die Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag muss bis zum Ende der Zulassungsfrist (nicht der Nachfrist!) erfolgt sein.

Bei den Studien mit Aufnahmeverfahren findet das Aufnahmeverfahren nur einmal jährlich im Vorfeld des jeweiligen Wintersemesters statt und gilt pro Studienjahr.

Infos zu den Zulassungsfristen
Infos zu Fristen und Zulassung für Studien mit Aufnahmeverfahren

Wie und wo kann ich mich für weitere Studien zulassen, wenn mein Reifezeugnis aus einem EU-/EWR-Land stammt?

Bei Studien für die Latein, Biologie oder Griechisch nicht vorgeschrieben werden

Sie schicken innerhalb der Zulassungsfrist (Wintersemester 2013/14: 17. Juni bis 5. September 2013) eine E-Mail von Ihrem u:net Account (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an univis.studienanmeldung@univie.ac.at. Darin geben Sie an, welches Studium Sie dazunehmen wollen. Wenn Sie für das neue Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren, schicken Sie bitte einen Scan der Abgangsbescheinigung der anderen Uni mit.

Die Bearbeitung wird einige Tage in Anspruch nehmen, schreiben Sie die E-Mail daher bereits zu Beginn der Zulassungsfrist. Sobald Sie den Studien-/ÖH-Beitrag bezahlt haben (bis spätestens 5. September 2013!) sehen Sie im UNIVISonline unter "Studienübersicht", dass Sie zum neuen Studium zugelassen wurden.

Für welche Studien brauchen Sie kein Latein, Biologie oder Griechisch?

Bei Studien für die Latein und Griechisch im Laufe des Studiums vorgeschrieben werden

Sie schicken innerhalb der Zulassungsfrist (Wintersemester 2013/14: 17. Juni bis 5. September 2013) eine E-Mail von Ihrem u:net Account (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an univis.studienanmeldung@univie.ac.at. Darin geben Sie an, welches Studium Sie dazunehmen wollen. Wenn Sie für das neue Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren, schicken Sie bitte einen Scan der Abgangsbescheinigung der anderen Uni mit.

Die Bearbeitung wird einige Tage in Anspruch nehmen, schreiben Sie die E-Mail daher bereits zu Beginn der Zulassungsfrist. Sobald Sie den Studien-/ÖH-Beitrag bezahlt haben (bis spätestens 5. September 2013!) sehen Sie im UNIVISonline unter "Studienübersicht", dass Sie zum neuen Studium zugelassen wurden.

Für welche Studien brauchen Sie Latein oder Griechisch?

Bei Studien für die Latein, Griechisch oder Biologie vor der Zulassung vorgeschrieben werden

Um sich zu weiteren Bachelor- oder Diplomstudien zuzulassen, müssen Sie während der Zulassungsfrist (17. Juni bis 5. September 2013) im Referat Studienzulassung (Mo-Mi, Frei 9-12 Uhr, Do 14-17 Uhr) folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ihr Reifezeugnis im Original oder notariell beglaubigter Kopie
  • eine Übersetzung auf Deutsch, sofern das Reifezeugnis nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde
  • Ihren Studierendenausweis
  • eine Abgangsbescheinigung, falls Sie zu dem neuen Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren

Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag bis spätestens 5. September 2013 ein, damit Sie für das neue Studium auch zugelassen werden können!

Sollten Sie an der Universität Wien bereits ein Studium studieren/studiert haben, bei dem Sie Latein oder Griechisch nachweisen mussten, können Sie den Antrag auf ein zusätzliches Studium ebenfalls per E-Mail durchführen.

Für welche Studien brauchen Sie Latein, Griechisch oder Biologie bereits vor der Zulassung?

Wie und wo kann ich mich für weitere Studien zulassen, wenn mein Reifezeugnis aus einem nicht-EU-/EWR-Land stammt?

Wenn Sie die Schule in keinem Mitgliedsland der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen, egal ob Sie ein Bachelor-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium studieren wollen.

Antrag auf Zulassung mit nicht-EU/EWR-Reifezeugnis
Antrag zur Zulassung mit externem Studienabschluss

Wie erfolgt die Zulassung zu Master- oder Doktoratsstudien?

Für die Zulassung zu Master- oder Doktoratsstudien müssen Sie einen Antrag stellen.

Fristen für die Zulassung
Antrag auf Zulassung mit Studienabschluss der Universität Wien
Antrag auf Zulassung mit externem Studienabschluss

Zusätzliche Informationen

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Contact

Universität Wien
Student Point
Universitätsring 1
1010 Wien
Tiefparterre, Hof 4, Stiege 6
Tel. +43/1/4277-10600

francais.studentpoint@univie.ac.at

mehr Kontaktinformationen

FAQs

Wie bekomme ich einen neuen Studierendenausweis?
Wie bekomme ich einen neuen Studierendenausweis?
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Mit dem Einkleben des Semesteretiketts verlängern Sie die Gültigkeit Ihres Studierendenausweises jedes Semster, d.h. Sie kleben das Etikett immer über das aus dem vergangenen Semester und benötigen keinen neuen Studierendenausweis.

Wenn Sie Ihren Studierendenausweis verloren haben, bzw. er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie mit folgenden Unterlagen in das Referat Studienzulassung kommen:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige (Original)
  • Passfoto
  • gültigen Lichtbildausweis

Im Referat Studienzulassung wird Ihnen kostenlos ein Duplikat ausgestellt.

Beim zuständigen Wiener Magistrat bekommen Sie eine Verlustanzeige, eine Diebstahlsanzeige erhalten Sie bei Polizeiinspektionen oder einer anderen Sicherheitsbehörde (z.B. Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft). 

Referat Studienzulassung

Magistratische Bezirksämter in Wien

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Warum wird mir der Studienbeitrag vorgeschrieben? Ich bin EU-/EWR-BürgerIn und studiere in Mindeststudiendauer.
Warum wird mir der Studienbeitrag vorgeschrieben? Ich bin EU-/EWR-BürgerIn und studiere in Mindeststudiendauer.
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Wenn Sie mehrere Studien studieren, kann es sein, dass Sie in einem Ihrer Studien nicht mehr in Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester sind.
Schauen Sie im UNVISonline unter "Studium" bei jedem Ihrer Studien nach, ob Sie noch in der beitragsfreien Zeit sind.

Erasmus-Semester zählen zu den Semestern, die für die Beitragsvorschreibung eingerechnet werden.

Bei Lehramtsstudien zählen die Unterrichtsfächer einzeln. Sie müssen hier in jedem UF in Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester sein, um den Studienbeitrag nicht zahlen zu müssen.

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Ich will mein Studium wechseln, was muss ich tun?
Ich will mein Studium wechseln, was muss ich tun?
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Um Ihr Studium zu wechseln, müssen Sie sich im Referat Studienzulassung für das neue Studium zulassen und sich gegebenenfalls vom bisherigen Studium abmelden. 

Detaillierte Informationen zum Studienwechsel 

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Was muss ich tun, wenn mir mein Studierendenausweis gestohlen wurde/ich ihn verloren habe?
Was muss ich tun, wenn mir mein Studierendenausweis gestohlen wurde/ich ihn verloren habe?
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Wenn Sie Ihren Studierendenausweis verloren haben, bzw. er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie mit folgenden Unterlagen in das Referat Studienzulassung kommen:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige (Original)
  • Passfoto
  • gültigen Lichtbildausweis

Im Referat Studienzulassung wird Ihnen kostenlos ein Duplikat ausgestellt.

Beim zuständigen Wiener Magistrat bekommen Sie eine Verlustanzeige, eine Diebstahlsanzeige erhalten Sie bei Polizeiinspektionen oder einer anderen Sicherheitsbehörde (z.B. Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft). 

Referat Studienzulassung

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