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Zulassung zu weiteren Studien
Wenn Sie bereits an der Universität Wien studieren und ein oder mehrere Bachelor-, Lehramts- oder Diplomstudien dazunehmen wollen, müssen Sie das während der Zulassungsfrist erledigen. Auch die Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag muss bis zum Ende der Zulassungsfrist (nicht der Nachfrist!) erfolgt sein.
Bei den Studien mit Aufnahmeverfahren findet das Aufnahmeverfahren nur einmal jährlich im Vorfeld des jeweiligen Wintersemesters statt und gilt pro Studienjahr.
Infos zu den Zulassungsfristen
Infos zu Fristen und Zulassung für Studien mit Aufnahmeverfahren
Wie und wo kann ich mich für weitere Studien zulassen, wenn mein Reifezeugnis aus einem EU-/EWR-Land stammt?
Bei Studien für die Latein, Biologie oder Griechisch nicht vorgeschrieben werden
Sie schicken innerhalb der Zulassungsfrist (Wintersemester 2013/14: 17. Juni bis 5. September 2013) eine E-Mail von Ihrem u:net Account (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an univis.studienanmeldung@univie.ac.at. Darin geben Sie an, welches Studium Sie dazunehmen wollen. Wenn Sie für das neue Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren, schicken Sie bitte einen Scan der Abgangsbescheinigung der anderen Uni mit.
Die Bearbeitung wird einige Tage in Anspruch nehmen, schreiben Sie die E-Mail daher bereits zu Beginn der Zulassungsfrist. Sobald Sie den Studien-/ÖH-Beitrag bezahlt haben (bis spätestens 5. September 2013!) sehen Sie im UNIVISonline unter "Studienübersicht", dass Sie zum neuen Studium zugelassen wurden.
Für welche Studien brauchen Sie kein Latein, Biologie oder Griechisch?
Bei Studien für die Latein und Griechisch im Laufe des Studiums vorgeschrieben werden
Sie schicken innerhalb der Zulassungsfrist (Wintersemester 2013/14: 17. Juni bis 5. September 2013) eine E-Mail von Ihrem u:net Account (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an univis.studienanmeldung@univie.ac.at. Darin geben Sie an, welches Studium Sie dazunehmen wollen. Wenn Sie für das neue Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren, schicken Sie bitte einen Scan der Abgangsbescheinigung der anderen Uni mit.
Die Bearbeitung wird einige Tage in Anspruch nehmen, schreiben Sie die E-Mail daher bereits zu Beginn der Zulassungsfrist. Sobald Sie den Studien-/ÖH-Beitrag bezahlt haben (bis spätestens 5. September 2013!) sehen Sie im UNIVISonline unter "Studienübersicht", dass Sie zum neuen Studium zugelassen wurden.
Für welche Studien brauchen Sie Latein oder Griechisch?
Bei Studien für die Latein, Griechisch oder Biologie vor der Zulassung vorgeschrieben werden
Um sich zu weiteren Bachelor- oder Diplomstudien zuzulassen, müssen Sie während der Zulassungsfrist (17. Juni bis 5. September 2013) im Referat Studienzulassung (Mo-Mi, Frei 9-12 Uhr, Do 14-17 Uhr) folgende Unterlagen vorlegen:
- Ihr Reifezeugnis im Original oder notariell beglaubigter Kopie
- eine Übersetzung auf Deutsch, sofern das Reifezeugnis nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde
- Ihren Studierendenausweis
- eine Abgangsbescheinigung, falls Sie zu dem neuen Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren
Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag bis spätestens 5. September 2013 ein, damit Sie für das neue Studium auch zugelassen werden können!
Sollten Sie an der Universität Wien bereits ein Studium studieren/studiert haben, bei dem Sie Latein oder Griechisch nachweisen mussten, können Sie den Antrag auf ein zusätzliches Studium ebenfalls per E-Mail durchführen.
Für welche Studien brauchen Sie Latein, Griechisch oder Biologie bereits vor der Zulassung?
Wie und wo kann ich mich für weitere Studien zulassen, wenn mein Reifezeugnis aus einem nicht-EU-/EWR-Land stammt?
Wenn Sie die Schule in keinem Mitgliedsland der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen, egal ob Sie ein Bachelor-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium studieren wollen.
Antrag auf Zulassung mit nicht-EU/EWR-Reifezeugnis
Antrag zur Zulassung mit externem Studienabschluss
Wie erfolgt die Zulassung zu Master- oder Doktoratsstudien?
Für die Zulassung zu Master- oder Doktoratsstudien müssen Sie einen Antrag stellen.
Fristen für die Zulassung
Antrag auf Zulassung mit Studienabschluss der Universität Wien
Antrag auf Zulassung mit externem Studienabschluss
Qui
Non
