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Zusatz- und Ergänzungsprüfungen
Für einige Studien werden neben den allgemeinen Zulassungskriterien noch Zusatzqualifikationen gefordert, z.B. Latein- oder Griechischkenntnisse. Bei manchen Studien müssen diese Prüfungen bereits vor der Zulassung abgelegt worden sein, andere kann man erst im Laufe des Studiums absolvieren.
Die Informationen bezüglich der Zusatz- und Ergänzungsprüfungen sind für alle Studierenden und StudienwerberInnen gültig.
Welche Zusatz- und Ergänzungsprüfungen können notwendig sein?
Folgende Zusatzprüfungen können vorgeschrieben werden:
- Latein
- Griechisch
- Biologie
- Rechnungswesen
Wenn Sie Latein oder Griechisch im Ausmaß von 10 Wochenstunden in der Schule hatten, gilt der Nachweis als erbracht.
Wenn Sie AbsolventIn einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) sind und keinerlei Biologie nachweisen können, müssen Sie eine Zusatzprüfung am Externistenreferat des Wiener Stadtschulrates bzw. eines Landesschulrates ablegen.
Folgende Ergänzungsprüfungen können vorgeschrieben werden:
- körperlich-motorische Eignung
- musikalische Begabung
- visuelle Begabung
- Fremdsprache
Für welches Studium wird eine Zusatzprüfung vor der Zulassung gefordert?
Für diese Studien können Sie nur dann zugelassen werden, wenn Sie den Nachweis über die notwendige Qualifikationen vorweisen:
| Latein | Alte Geschichte und Altertumskunde Klassische Archäologie Klassische Philologie Unterrichtsfach Latein Ägyptologie |
| Griechisch | Unterrichtsfach Griechisch |
| Biologie | Biologie |
Für welches Studium wird eine Zusatzprüfung nach der Zulassung gefordert?
Bei folgenden Studien wird Ihnen die Zusatzprüfung nach der Zulassung vorgeschrieben und ein entsprechender Vermerk in Ihrem Studienblatt gemacht. Sobald Sie die Prüfungen absolviert haben, müssen Sie im Referat Studienzulassung unter Vorlage des Sammelzeugnisses den Eintrag löschen lassen.
Bei Bachelorstudien können Sie die Zusatzprüfungen bis zum Ende des Studiums absolvieren, bei Diplom- (und Lehramtsstudien) bis zum Ende des 1. Abschnittes. Die Zusatzprüfungen dürfen aber bei Diplomstudien nicht die letzten Prüfungen des 1. Abschnittes; bei Bachelorstudium nicht die letzten eingetragenen Noten des Studiums sein!
Achtung: Das Studium der Rechtswissenschaften sieht eine Zusatzprüfung aus Latein vor. Diese muss vor dem Antritt zur Prüfung Römisches Recht spätestens aber vor der vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung abgelegt werden.
Latein | Byzantinistik und Neogräzistik |
Griechisch | Alte Geschichte und Altertumskunde |
Wo können Sie Zusatzprüfungen ablegen?
Das Institut für Klassische Philologie bietet Kurse zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfungen aus Latein und aus Griechisch an. Eine gleichwertige Zusatzprüfung kann auch an einer anderen Bildungseinrichtung abgelegt werden. Die Anmeldung erfolgt beim Stadtschulrat.
Informationen zur Zusatzprüfung Latein und Griechisch erhalten Sie beim SSC Philologische Kulturwissenschaften.
Was ist eine Ergänzungsprüfung?
Als Ergänzungsprüfung werden jene Prüfungen bezeichnet, die im Rahmen einiger Studien bzw. vor Ablegung der letzten Prüfung des ersten Studienabschnitts abgelegt werden müssen.
Für welche Studien ist eine körperlich-motorische Ergänzungsprüfung vor der Zulassung erforderlich?
Für das Bachelorstudium Sportwissenschaft und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport ist die körperlich-motorische Eignung vor der Zulassung zum Studium nachzuweisen. Das geschieht durch eine ärztliche Eignungsuntersuchung und die praktische Überprüfung des Leistungsstandes in den hauptsächlichen Übungsgebieten des Studiums. Informationen dazu erhalten Sie am SSC Sportwissenschaften (siehe Weiterführende Links).
Studierende, die eine physische (oder psychische) Beeinträchtigung haben, können sich ebenso um eine Zulassung bewerben.
Das Zentrum für Sportwissenschaft und Universitätssport hat ein eigenes Informationsblatt „Formale Vorgehensweise bei Behinderung“ herausgegeben, in dem die dafür erforderlichen Schritte festgesetzt sind.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt beim Zentrum für Sportwissenschaft (siehe Weiterführende Links).
Für welche Studien ist eine Ergänzungsprüfung vor dem dritten Semester vorgeschrieben?
Sie finden einen Hinweis auf diese Ergänzungsprüfung auf Ihrem Studienblatt. Den Nachweis über die Ablegung der Prüfungen müssen Sie im Referat Studienzulassung vorlegen.
Musikwissenschaft: | musikalische Begabung (kann durch Absolvierung entsprechender Einführungslehrveranstaltungen ersetzt werden, sofern kein gleichwertiger Nachweis vorhanden ist) |
Vergleichende Literaturwissenschaft: | lebende Fremdsprache (kann durch Absolvierung entsprechender Einführungslehrveranstaltungen ersetzt werden, sofern kein gleichwertiger Nachweis vorhanden ist) |
Für welche Studien ist eine Ergänzungsprüfung vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung vorgeschrieben?
Sie finden einen Hinweis auf diese Ergänzungsprüfung auf Ihrem Studienblatt. Den Nachweis über die Ablegung der Prüfungen müssen Sie im Referat Studienzulassung vorlegen.
Als Nachweis für die Ergänzungsprüfung aus einer lebenden Fremdsprache, die in den Studienrichtungen Wirtschaftsinformatik, Soziologie, Volkswirtschaft, Statistik und Betriebswirtschaft vorgeschrieben ist, gilt das Reifezeugnis.
Wirtschaftsinformatik | lebende Fremdsprache (Reifezeugnis) |
Kunstgeschichte | visuelle Begabung (kann durch Absolvierung entsprechender Einführungslehrveranstaltungen ersetzt werden, sofern kein gleichwertiger Nachweis vorhanden ist) |
Ja
Nein

