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Fehleinzahlung
Bei einer Fehleinzahlung kann der von Ihnen eingezahlte Beitrag nicht Ihrem Studierendenkonto zugeordnet werden. Das hat zur Folge, dass Ihr Studium nicht gemeldet bzw. zur Fortsetzung gemeldet werden kann und Sie die Zulassung zum Studium verlieren.
In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Sie können auch Ihr Studium wiederaufnehmen, allerdings nur in dem dann gültigen Studienplan/Curriculum.
Antrag auf Rückerstattung
Wiederaufnahme eines Studiums
Welche Formen der Fehleinzahlung gibt es?
Folgende Möglichkeiten, falsch einzuzahlen kommen vor:
- die Einzahlung entspricht nicht dem tatsächlich vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung)
- die Kundendaten sind nicht korrekt, fehlen oder wurden falsch eingetragen
- es wurde außerhalb der Frist bezahlt
- der Originalzahlschein wurde nicht verwendet
- es wurde bar oder bei den Selbstbedienungsschaltern einer Bank eingezahlt
Möglichkeit 1: Ein zu hoher/niedriger Beitrag wurde bezahlt
Wurde ein zu hoher Betrag eingezahlt (doppelte Einzahlung, falsche Vorschreibung), so wird Ihnen die Differenz zum fälligen Beitrag von der Universität nach Antrag rückerstattet.
Wenn Sie einen zu geringen Beitrag eingezahlt haben, müssen Sie bis zum Ende der Nachfrist die Differenz mit Bankomatkarte im Referat Studienzulassung nachzahlen. Wird der Beitrag innerhalb der Zulassungsfrist (allgemeine Zulassungsfrist und Nachfrist) nicht oder nicht vollständig einbezahlt, verlieren Sie die Zulassung zum Studium und alle damit verbundenen Ansprüche, wie etwa Familienbeihilfe, Studienbeihilfe etc.
Möglichkeit 2: Falsche oder fehlende Kundendaten
Beim Online-Banking müssen Sie die Semesterkundendaten angeben. Der Ihnen vorgeschriebene Beitrag kann Ihrem Studierendenkonto nur zugeordnet werden, wenn Sie die Semesterkundendaten richtig angeben. Sie finden diesen dreizehnstelligen Code auf dem Zahlschein, den Sie bei den SB-Terminals innerhalb der Zulassungsfrist ausdrucken können bzw. im UNIVISonline unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformation.
Wenn Sie die Semesterkundendaten falsch eingeben, kann der Beitrag nicht zugeordnet werden. Wenn Sie den Code nicht im Feld "Kundendaten" sondern z.B. im Feld "Verwendungszweck" angeben, kann der Beitrag nicht zugeordnet werden.
In diesem Fall müssen Sie folgende Unterlagen an das Referat Studienzulassung faxen oder mailen (ingrid.lay@univie.ac.at):
- einen Nachforschungsauftrag Ihrer Bank
- Kopie oder Scan Ihres Studierendenausweises
- Ihre Telefonnummer (für Rückfragen)
Anhand dieser Unterlagen kann das Referat Studienzulassung nach dem Beitrag suchen und ihn Ihrem Studierendenkonto zuordnen.
Wenn Sie die Semesterkundendaten eines falschen Semesters verwenden, wird der Beitrag diesem Semester zugeordnet. In diesem Fall müssen Sie ein Mail von Ihrer Webmail Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an das Referat Studienzulassung schreiben. Der Beitrag wird dann innerhalb mehrerer Werktage auf das richtige Semester umgebucht. Sie können die Meldung der Fortsetzung im UNIVISonline unter "Studienübersicht" sehen bzw. steht der Saldo bei "Kontoinformation" auf Null.
Möglichkeit 3: Zahlung außerhalb der Zulassungsfrist
Wenn Sie vor Beginn der Zulassungsfrist einzahlen, kann es sein, dass der Beitrag Ihrem Studierendenkonto nicht zugeordnet werden kann. In diesem Fall müssen Sie folgende Unterlagen an das Referat Studienzulassung faxen oder mailen (ingrid.lay@univie.ac.at):
- einen Nachforschungsauftrag Ihrer Bank
- Kopie oder Scan Ihres Studierendenausweises
- Ihre Telefonnummer (für Rückfragen)
Anhand dieser Unterlagen kann das Referat Studienzulassung nach dem Beitrag suchen und ihn Ihrem Studierendenkonto zuordnen.
Wenn Sie nach Ende der Zulassungsfrist bzw. der Nachfrist einzahlen, verlieren Sie die Zulassung zum Studium.
Möglichkeit 4: Es wurde kein Originalzahlschein verwendet
Wenn Sie den Originalzahlschein der Universität Wien nicht verwenden, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kundendaten von der Bank nicht übertragen. Ohne die Kundendaten kann der von Ihnen bezahlte Beitrag nicht zugeordnet werden und Sie verlieren die Zulassung an der Universität Wien. In diesem Fall müssen Sie folgende Unterlagen an das Referat Studienzulassung faxen oder mailen (ingrid.lay@univie.ac.at):
- einen Nachforschungsauftrag Ihrer Bank
- Kopie oder Scan Ihres Studierendenausweises
- Ihre Telefonnummer (für Rückfragen)
Anhand dieser Unterlagen kann das Referat Studienzulassung nach dem Beitrag suchen und ihn Ihrem Studierendenkonto zuordnen.
Möglichkeit 5: Es wurde bar oder bei den Selbstbedienungsschaltern einer Bank eingezahlt
Selbst wenn Sie mit dem Originalzahlschein der Universität Wien bar oder bei einem Selbstbedienungsschalter einer Bank einzahlen, werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Kundendaten von der Bank nicht übertragen. Ohne die Kundendaten kann der von Ihnen bezahlte Beitrag nicht zugeordnet werden und Sie verlieren die Zulassung an der Universität Wien. In diesem Fall müssen Sie folgende Unterlagen an das Referat Studienzulassung faxen oder mailen (ingrid.lay@univie.ac.at):
- einen Nachforschungsauftrag Ihrer Bank
- Kopie oder Scan Ihres Studierendenausweises
- Ihre Telefonnummer (für Rückfragen)
Anhand dieser Unterlagen kann das Referat Studienzulassung nach dem Beitrag suchen und ihn Ihrem Studierendenkonto zuordnen.

