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Individuelle Studien
Individuelle Studien, ehemals Studium irregulare, können nach eigenen Vorstellungen aus dem gesamten Lehrprogramm österreichischer Universitäten zusammengestellt werden. Die Auswahl muss allerdings von der Studienprogrammleitung genehmigt werden. Eine Bewilligung ist für individuelle Bakkalaureats-/Bachelor-, Magister-/Master- oder Diplomstudien möglich.
Was müssen Sie beachten?
Die Erstellung eines Qualifikationsprofils ist für die Antragstellung eines IS verbindlich. Es enthält die Beschreibung der Qualifikationen, welche Sie im Verlauf des Studiums erwerben wollen sowie die potentiellen beruflichen Verwendungsmöglichkeiten.
Es wird überprüft, ob das zusammengestellte Studium auch im Rahmen eines regulären Studiums absolviert werden könnte (z.B. durch ein ordentliches Bachelorstudium und Erweiterungscurricula). Weiters wird überprüft, ob das geplante IS in Hinsicht auf den Arbeitsaufwand und das Qualifikationsprofil mit einem regulären Studium vergleichbar ist. Außerdem muss die Zusammensetzung der Fächer wissenschaftlich sinnvoll sein.
Bei der Festlegung Ihres Studienplanes wählen Sie aus dem bestehenden Lehrangebot (d.h. IS können nur aus fix eingerichteten Studien heraus zusammengestellt werden). Sobald das IS genehmigt wurde, ist der Studienplan ebenso verbindlich wie bei einem regulären Studium und allfällige Änderungen müssen zusätzlich genehmigt werden.
Es wird empfohlen, anhand der Studienpläne jener Diplom-, Bakkalaureats-/Bachelor- und Magister-/Masterstudien, aus denen Teile kombiniert werden sollen, ein Studienkonzept für das IS zu erarbeiten und dieses mit dem/der StudienprogrammleiterIn zu besprechen. Ebenso ist es empfehlenswert, sich bei diesem/dieser zu erkundigen, ob bereits das selbe oder ein ähnliches IS genehmigt wurde, das als Beispiel dienen könnte.
Was muss der Antrag enthalten?
Der Antrag muss die Bezeichnung des Studiums, das Qualifikationsprofil, die Studiendauer, die Festlegung von höchstens zwei Studienabschnitten (bei Diplomstudien) und deren Dauer, die Prüfungsfächer und die Prüfungsordnung, das Ausmaß der Lehrveranstaltungen und deren Titel und Art enthalten.
Wenn das Studium an mehreren Universitäten durchgeführt werden soll, muss die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den beteiligten Universitäten erwähnt werden. Außerdem muss der angestrebte akademische Grad angeführt werden.
Wie beantragen Sie die Zulassung?
Studierende, die um Zulassung zu einem IS ansuchen, sollten bereits zum Fach, auf dem der Schwerpunkt ihres künftigen Studiums liegt, zugelassen sein. Dies stellt allerdings kein Muss dar.
Auch wenn die vorangehende Zulassung zum Kernfach des künftigen IS den Vorteil der Anrechnungsmöglichkeit mit sich bringt, ist sie keine zwingende Voraussetzung. (Die Zulassung zu einem IS gilt für Familien- und Studienbeihilfe nicht als Studienwechsel, wenn sämtliche Lehrveranstaltungen aus dem vorangehenden Studium für den Studienplan anrechenbar sind.)
Einzureichen ist der Antrag im Referat Studienzulassung (Tür 9).
Die Einreichung des Antrages ist jederzeit möglich (also auch außerhalb der Zulassungsfrist), die Zulassung aber erst nach der Genehmigung und nur innerhalb der vorgesehenen Zulassungsfristen. Beachten Sie, dass durch die verpflichtende Anhörung des/der StudienprogrammleiterIn das Genehmigungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Das IS kann nach der Anhörung des/der zuständigen StudienprogrammleiterIn von der/dem Studienpräses jener Universität, an der der Schwerpunkt des geplanten IS liegt, bewilligt werden.
Nach Ablehnung durch die/den Studienpräses besteht noch die Möglichkeit, beim Senat Einspruch zu erheben.
Bei einem universitätsübergreifenden IS (Verbindung von Studienrichtungen verschiedener Universitäten zu einem IS) ist der Antrag bei dem für die Organisation der Studien zuständigen Organ jener Universität zu stellen, an der der Schwerpunkt des Studiums liegt. An der/den anderen Universität/en ist die Meldung als MitbelegerIn erforderlich.
Ja
Nein
