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Beurlaubung vom Studium
Studierende können sich aus mehreren Gründen vom Studium beurlauben lassen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, allerdings wird die Fortsetzung nicht gemeldet. Da eine Beurlaubung auch negative Konsequenzen mit sich bringt, muss dieser Schritt gut überlegt sein!
Welche Beurlaubungsgründe gibt es?
Wie und wann können Sie einen Antrag einreichen bzw. zurückziehen?
Was müssen Sie beachten?
Wie erfahren Sie, ob Ihr Antrag genehmigt wurde?
Wie bezahlen Sie den ÖH-Beitrag?
Wie erhalten Sie Ihr Studienblatt?
Welche Beurlaubungsgründe gibt es?
Man kann sich aus drei gesetzlich vorgesehenen Gründen beurlauben lassen:
- Schwangerschaft
- Betreuung eigener Kinder
- Präsenz- oder Zivildienst
An der Universität Wien gelten außerdem noch folgende Gründe:
- freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Betreuungspflichten
- Krankheiten, Verletzungen, Behinderungen, die das Studium mindestens vier Wochen erheblich beeinträchtigen
- eine mindestens vierwöchige erhebliche Beeinträchtigung des Studiums durch Berufstätigkeit oder Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und
- eine mindestens vierwöchige erhebliche Beeinträchtigung des Studiums durch die Erledigung von Behördengängen im Ausland.
Wie und wann können Sie den Antrag einbringen bzw. zurückziehen?
Sie müssen sich an jeder Universität, an der Sie studieren, beurlauben lassen. Den Antrag müssen Sie bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist stellen. Sie benötigen folgende Unterlagen:
- das Antragsformular und
- Ihren Studierendenausweis
Schicken Sie den Antrag per E-Mail von Ihrer Webmail Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an beurlaubung.zulassung@univie.ac.at oder per Fax oder Post an das Referat Studienzulassung oder werfen Sie ihn dort in den blauen Briefkasten.
Ein aktuelles Studienblatt mit dem Vermerk, dass die Beurlaubung eingetragen wurde, können Sie sich über das UNIVISonline ausdrucken.
Das Zurückziehen des Antrages auf Beurlaubung ist bis zum Ende der Nachfrist möglich. Schreiben Sie dafür eine E-Mail von Ihrem Webmail (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an das Referat Studienzulassung. Beachten Sie, dass sich der Studienbeitrag, den Sie eventuell zahlen müssen, in der Nachfrist um 10% erhöht.
Beurlaubungsfrist
Was müssen Sie beachten?
- Sie müssen jedenfalls den ÖH-Beitrag einzahlen, den Studienbeitrag allerdings nicht
- die Beurlaubung ist nur an jener Universität gültig, an der der Antrag gestellt wurde
- bei der Erziehung eigener Kinder ist die Beurlaubung bis zur Volljährigkeit der Kinder möglich, beide Elternteile können gleichzeitig beurlaubt sein
- in beurlaubten Semestern können Sie keine Lehrveranstaltungen besuchen oder wissenschaftliche Arbeiten zur Begutachtung vorlegen
- Sie dürfen keine Prüfungen zu Lehrveranstaltungen, die in beurlaubten Semestern abgehalten wurden, absolvieren, auch nicht zu späteren Terminen
- Sie können Prüfungen aus vorangegangenen Semestern noch bis zum Ende der Nachfrist des beurlaubten Semesters ablegen
- die Zulassung bleibt aufrecht, Sie können weiterhin die u:net Services und die Bibliothek nutzen
- eine Beurlaubung im ersten Semester ist nicht möglich
- Sie erhalten kein Semesterticket der Wiener Linien
- Sie können keine Familienbeihilfe beziehen
- eine Mitversicherung bei Angehörigen oder studentische Selbstversicherung ist nicht möglich
- eine Beurlaubung hält eine etwaige automatische Unterstellung in ein neues Curriculum nicht auf
Wie erfahren Sie, ob Ihr Antrag genehmigt wurde?
Aktivieren Sie Ihren u:net-Account. Danach können Sie im UNIVISonline unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformation sehen, ob Ihr Antrag auf Beurlaubung bereits bewilligt wurde. Sobald bei Ihrem Status "Beurlaubung" aufscheint, ist der Saldo auf den vorgeschriebenen ÖH-Beitrag gestellt. Sie können den ÖH-Beitrag bis zum Ende der Nachfrist einzahlen.
Aktivierung des u:net-Account
Wie bezahlen Sie den ÖH-Beitrag?
Sie haben folgende Möglichkeiten zur Einzahlung:
- über Ihren u:net-Account bzw. UNIVISonline, wo Sie die Daten für Onlinebanking oder Zahlung per EPS unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformation finden
- mittels Zahlschein, den Sie mit dem u:net Passwort bei den SB-Terminals ausdrucken können
Wie erhalten Sie Ihr Studienblatt?
Als beurlaubte/r StudentIn erhalten Sie nur das Studienblatt. Sie können dieses zu Hause über das UNIVISonline unter "Ausdruckservice" oder bei den SB-Terminals ausdrucken.
Ja
Nein
