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Wechsel eines Studiums
Sie studieren bereits an der Universität Wien und wollen auf ein Bachelor-, Diplom- oder Lehramtsstudium wechseln? Von Seiten der Universität Wien können Sie so oft wechseln, wie Sie wollen. Allerdings hat ein Studienwechsel Auswirkungen auf den etwaigen Erhalt von Familienbeihilfe und Studienbeihilfe.
Beachten Sie bitte, dass Leistungsnachweise nur anerkannt werden können, solange Sie für ein Studium zugelassen sind. Wenn Sie Ihr Studium wechseln, gilt das alte Studium mit dem Tag des Wechsels als abgemeldet, die Zulassung für das neue Studium beginnt aber erst mit 1. März oder 1. Oktober (je nach Semester, in dem Sie wechseln). Machen Sie deshalb vor Semesterbeginn keine Prüfungen mehr, sobald Sie gewechselt haben!
Bei welchen Studien Latein, Biologie oder Griechisch vorgesehen sind finden Sie unter Zusatz- und Ergänzungsprüfungen
Bei den Studien mit Aufnahmeverfahren findet das Aufnahmeverfahren nur einmal jährlich im Vorfeld des jeweiligen Wintersemesters statt und gilt pro Studienjahr.
Info zu Fristen und Zulassung für Studien mit Aufnahmeverfahren
Möglichkeit 1: Sie haben ein Reifezeugnis aus einem EU-/EWR-Land und wollen auf ein Studium wechseln, bei dem Latein, Biologie oder Griechisch nicht vorgeschrieben sind.
Schritt 1: E-Mail schicken
Sie schicken innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (Wintersemester 2013/14: 17. Juni bis 5. September 2013) eine E-Mail von Ihrem u:net Account (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an univis.studienanmeldung@univie.ac.at. Darin geben Sie an, welches Studium Sie nicht mehr studieren und für welches Studium Sie sich neu zulassen wollen. Wenn Sie für das neue Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren, schicken Sie bitte einen Scan der Abgangsbescheinigung mit. Ein paar Tage später können Sie im UNIVISonline unter "Studienübersicht" sehen, dass Sie von Ihrem alten Studium abgemeldet und für das neue Studium zugelassen wurden.
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung ein paar Tage in Anspruch nehmen kann und führen Sie den Wechsel noch zu Beginn der Zulassungsfrist durch!
Schritt 2: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen
Sie müssen den Ihnen vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einzahlen, damit die Zulassung gültig ist.
Möglichkeit 2: Sie haben ein Reifezeugnis aus einem EU-/EWR-Land und wollen auf ein Studium wechseln, bei dem Latein, Biologie oder Griechisch vorgeschrieben sind.
Wechsel auf ein Studium bei dem Latein oder Griechisch im Laufe des Studiums erbracht werden können:
Schritt 1: E-Mail schicken
Sie schicken innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (Wintersemester 2013/14: 17. Juni bis 5. September 2013) eine E-Mail von Ihrem u:net Account (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) an univis.studienanmeldung@univie.ac.at. Darin geben Sie an, welches Studium Sie nicht mehr studieren und für welches Studium Sie sich neu zulassen wollen. Wenn Sie für das neue Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren, schicken Sie bitte einen Scan der Abgangsbescheinigung mit. Ein paar Tage später können Sie im UNIVISonline unter "Studienübersicht" sehen, dass Sie von Ihrem alten Studium abgemeldet und für das neue Studium zugelassen wurden.
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung ein paar Tage in Anspruch nehmen kann und führen Sie den Wechsel noch zu Beginn der Zulassungsfrist durch!
Schritt 2: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen
Sie müssen den Ihnen vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag bis zum Ende der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einzahlen, damit die Zulassung gültig ist.
Wechsel auf ein Studium bei dem Latein, Biologie oder Griechisch bereits vor der Zulassung vorgeschrieben werden:
In diesem Fall müssen Sie innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (Wintersemester 2013/14: 17. Juni bis 5. September 2013) persönlich ins Referat Studienzulassung gehen (Mo-Mi, Frei 9-12, Do 14-17 Uhr) und folgende Unterlagen vorlegen:
- Ihren Studierendenausweis
- Ihr Reifezeugnis im Original oder beglaubigter Kopie
- Übersetzungen auf Deutsch (falls das Reifezeugnis nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist)
- eine Abgangsbescheinigung, wenn Sie das neue Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni studiert haben.
Den Ihnen vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag müssen Sie bis 5. September 2013 einzahlen.
Sollten Sie an der Universität Wien bereits ein Studium studiert haben, bei dem Sie Latein oder Griechisch nachweisen mussten, können Sie den Studienwechsel ebenfalls per E-Mail durchführen.
Möglichkeit 3: Studienwechsel mit Reifezeugnis eines nicht-EU-/EWR-Landes oder externem Studienabschluss
Wollen Sie Ihr Studium wechseln, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen.
Antrag auf Zulassung mit nicht-EU-/EWR-Reifezeugnis
Antrag auf Zulassung mit externem Studienabschluss
Möglichkeit 4: Wechsel eines Master- oder Doktoratsstudiums
Bei einem Wechsel von Master- oder Doktoratsstudien müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen.
Frist für die Zulassung
Zulassung zum Studium mit Abschluss der Universität Wien
Zulassung zum Studium mit externem Studienabschluss
Hinweis: Studienwechsel und die Auswirkungen auf Studien- bzw. Familienbeihilfe
Um die Studien- bzw. Familienbeihilfe nicht zu verlieren, dürfen Sie zwei Mal, bis zum Ende der Nachfrist des 2. Semesters, das Studium wechseln. Angenommen Sie studieren Mathematik und wechseln nach dem 1. Semester auf Biologie, ist das Ihr erster Wechsel. Wenn Sie nach zwei Semestern Biologie Ihr Studium auf Geschichte ändern, ist das der zweite zulässige Wechsel. Ändern Sie Ihr Studium dann noch einmal, verlieren Sie die Beihilfen.
Wechseln Sie Ihr Studium nach dem 3. Semester, haben Sie erst wieder Anspruch auf die Beihilfen, wenn Sie dieses genauso lang wie im vorherigen Studium studiert haben. Haben Sie also z.B. fünf Semester BWL studiert und wechseln auf Informatik, erhalten Sie erst wieder ab dem 6. Semester Informatik die Beihilfen.
Studien- und Familienbeihilfe
Welche Änderungen gelten als Studienwechsel im Bezug auf Beihilfen?
Als Studienwechsel gilt jede Änderung des Studiums. Wenn Sie ein Doppelstudium betreiben und statt dem ersten das zweite Studium als Ihr Studium beim Wohnsitzfinanzamt bzw. bei der Studienbeihilfenbehörde angeben, ist das ein Wechsel. Auch der Wechsel zu einem schon vorher einmal betriebenen Studium zählt als Studienwechsel.
Wenn Sie bei einem Lehramtsstudium ein Unterrichtsfach ändern, ist das ein Wechsel.
Welche Änderungen gelten nicht als Studienwechsel im Bezug auf Beihilfen?
Eine Studienänderung, bei der die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des vorher betriebenen Studiums nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind und somit für das neue Studium angerechnet werden, gilt nicht als Studienwechsel.
Weiters wird ein Studienwechsel, der durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des/der StudentIn herbeigeführt wurde, in Bezug auf Beihilfen nicht als solcher gerechnet.
Ja
Nein
