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Wechsel eines Studiums
Den Wechsel eines oder mehrerer Studien führen Sie im Referat Studienzulassung durch. Von Seiten der Universität Wien können Sie so oft wechseln, wie Sie wollen. Allerdings hat ein Studienwechsel Auswirkungen auf den etwaigen Erhalt von Familienbeihilfe und Studienbeihilfe.
Studienwechsel mit Reifezeugnis eines EU-/EWR-Landes
Wenn Sie Ihr Bachelor- oder Diplomstudium ändern wollen, müssen Sie innerhalb der Zulassungs- bzw. der Nachfrist ins Referat Studienzulassung gehen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Ihren Studierendenausweis
- Ihr Reifezeugnis im Original oder beglaubigter Kopie
- Übersetzungen auf Deutsch (falls das Reifezeugnis nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist)
- eine Abgangsbescheinigung, wenn Sie das neue Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni studiert haben.
Bei einem Wechsel von Master- oder Doktoratsstudien müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen.
Frist für die Anmeldung und die Zulassung
Zulassung zum Studium mit Abschluss der Universität Wien
Zulassung zum Studium mit externem Studienabschluss
Studienwechsel mit Reifezeugnis eines nicht-EU-/EWR-Landes oder externem Studienabschluss
Wollen Sie Ihr Studium wechseln, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen.
Antrag auf Zulassung mit nicht-EU-/EWR-Reifezeugnis
Antrag auf Zulassung mit externem Studienabschluss
Studienwechsel und die Auswirkungen auf Studien- bzw. Familienbeihilfe
Um die Studien- bzw. Familienbeihilfe nicht zu verlieren, dürfen Sie zwei Mal, bis zum Ende der Nachfrist des 2. Semesters, das Studium wechseln. Angenommen Sie studieren Mathematik und wechseln nach dem 1. Semester auf Biologie, ist das Ihr erster Wechsel. Wenn Sie nach zwei Semestern Biologie Ihr Studium auf Geschichte ändern, ist das der zweite zulässige Wechsel. Ändern Sie Ihr Studium dann noch einmal, verlieren Sie die Beihilfen.
Wechseln Sie Ihr Studium nach dem 3. Semester, haben Sie erst wieder Anspruch auf die Beihilfen, wenn Sie dieses genauso lang wie im vorherigen Studium studiert haben. Haben Sie also z.B. fünf Semester BWL studiert und wechseln auf Informatik, erhalten Sie erst wieder ab dem 6. Semester Informatik die Beihilfen.
Studien- und Familienbeihilfe
Welche Änderungen gelten als Studienwechsel im Bezug auf Beihilfen?
Als Studienwechsel gilt jede Änderung des Studiums. Wenn Sie ein Doppelstudium betreiben und statt dem ersten das zweite Studium als Ihr Studium beim Wohnsitzfinanzamt bzw. bei der Studienbeihilfenbehörde angeben, ist das ein Wechsel. Auch der Wechsel zu einem schon vorher einmal betriebenen Studium zählt als Studienwechsel.
Wenn Sie bei einem Lehramtsstudium ein Unterrichtsfach ändern, ist das ein Wechsel.
Welche Änderungen gelten nicht als Studienwechsel im Bezug auf Beihilfen?
Eine Studienänderung, bei der die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des vorher betriebenen Studiums nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind und somit für das neue Studium angerechnet werden, gilt nicht als Studienwechsel.
Weiters wird ein Studienwechsel, der durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des/der StudentIn herbeigeführt wurde, in Bezug auf Beihilfen nicht als solcher gerechnet.
Ja
Nein
