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Wechsel eines Studiums

Den Wechsel eines oder mehrerer Studien führen Sie im Referat Studienzulassung durch. Von Seiten der Universität Wien können Sie so oft wechseln, wie Sie wollen. Allerdings hat ein Studienwechsel Auswirkungen auf den etwaigen Erhalt von Familienbeihilfe und Studienbeihilfe.

Studienwechsel mit Reifezeugnis eines EU-/EWR-Landes

Wenn Sie Ihr Bachelor- oder Diplomstudium ändern wollen, müssen Sie innerhalb der Zulassungs- bzw. der Nachfrist ins Referat Studienzulassung gehen und folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ihren Studierendenausweis
  • Ihr Reifezeugnis im Original oder beglaubigter Kopie
  • Übersetzungen auf Deutsch (falls das Reifezeugnis nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist)
  • eine Abgangsbescheinigung, wenn Sie das neue Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni studiert haben.

Bei einem Wechsel von Master- oder Doktoratsstudien müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen.

Frist für die Anmeldung und die Zulassung
Zulassung zum Studium mit Abschluss der Universität Wien
Zulassung zum Studium mit externem Studienabschluss

Studienwechsel mit Reifezeugnis eines nicht-EU-/EWR-Landes oder externem Studienabschluss

Wollen Sie Ihr Studium wechseln, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen.

Antrag auf Zulassung mit nicht-EU-/EWR-Reifezeugnis
Antrag auf Zulassung mit externem Studienabschluss

Studienwechsel und die Auswirkungen auf Studien- bzw. Familienbeihilfe

Um die Studien- bzw. Familienbeihilfe nicht zu verlieren, dürfen Sie zwei Mal, bis zum Ende der Nachfrist des 2. Semesters, das Studium wechseln. Angenommen Sie studieren Mathematik und wechseln nach dem 1. Semester auf Biologie, ist das Ihr erster Wechsel. Wenn Sie nach zwei Semestern Biologie Ihr Studium auf Geschichte ändern, ist das der zweite zulässige Wechsel. Ändern Sie Ihr Studium dann noch einmal, verlieren Sie die Beihilfen.

Wechseln Sie Ihr Studium nach dem 3. Semester, haben Sie erst wieder Anspruch auf die Beihilfen, wenn Sie dieses genauso lang wie im vorherigen Studium studiert haben. Haben Sie also z.B. fünf Semester BWL studiert und wechseln auf Informatik, erhalten Sie erst wieder ab dem 6. Semester Informatik die Beihilfen.

Studien- und Familienbeihilfe

Welche Änderungen gelten als Studienwechsel im Bezug auf Beihilfen?

Als Studienwechsel gilt jede Änderung des Studiums. Wenn Sie ein Doppelstudium betreiben und statt dem ersten das zweite Studium als Ihr Studium beim Wohnsitzfinanzamt bzw. bei der Studienbeihilfenbehörde angeben, ist das ein Wechsel. Auch der Wechsel zu einem schon vorher einmal betriebenen Studium zählt als Studienwechsel.

Wenn Sie bei einem Lehramtsstudium ein Unterrichtsfach ändern, ist das ein Wechsel.

Welche Änderungen gelten nicht als Studienwechsel im Bezug auf Beihilfen?

Eine Studienänderung, bei der die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des vorher betriebenen Studiums nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind und somit für das neue Studium angerechnet werden, gilt nicht als Studienwechsel.

Weiters wird ein Studienwechsel, der durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des/der StudentIn herbeigeführt wurde, in Bezug auf Beihilfen nicht als solcher gerechnet.

Zusätzliche Informationen

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Kontakt

Universität Wien
Student Point
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
1010 Wien
Tiefparterre, Hof 4, Stiege 6
Tel. +43/1/4277-10600

studentpoint@univie.ac.at

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FAQs

Wie bekomme ich einen neuen Studierendenausweis?
Wie bekomme ich einen neuen Studierendenausweis?
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Mit dem Einkleben des Semesteretiketts verlängern Sie die Gültigkeit Ihres Studierendenausweises jedes Semster, d.h. Sie kleben das Etikett immer über das aus dem vergangenen Semester und benötigen keinen neuen Studierendenausweis.

Wenn Sie Ihren Studierendenausweis verloren haben, bzw. er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie mit folgenden Unterlagen in das Referat Studienzulassung kommen:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige (Original)
  • Passfoto
  • gültigen Lichtbildausweis

Im Referat Studienzulassung wird Ihnen kostenlos ein Duplikat ausgestellt.

Beim zuständigen Wiener Magistrat bekommen Sie eine Verlustanzeige, eine Diebstahlsanzeige erhalten Sie bei Polizeiinspektionen oder einer anderen Sicherheitsbehörde (z.B. Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft). 

Referat Studienzulassung

Magistratische Bezirksämter in Wien

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Ich will mein Studium wiederaufnehmen, was muss ich tun?
Ich will mein Studium wiederaufnehmen, was muss ich tun?
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Wenn Sie nach einer Unterbrechung Ihr Studium wiederaufnehmen wollen, müssen Sie sich im Referat Studienzulassung für das Studium zulassen.

Detaillierte Informationen zur Wiederaufnahme eines Studiums

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Ich will ein Studium dazunehmen, was muss ich tun?
Ich will ein Studium dazunehmen, was muss ich tun?
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Um für ein zusätzliches Studium zugelassen werden zu können, müssen Sie dazu während der Zulassungsfrist ins Referat Studienzulassung gehen.

Detaillierte Informationen über die Zulassung für weitere Studien

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Wie unterstelle ich mich einem neuen Studienplan?
Wie unterstelle ich mich einem neuen Studienplan?
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Bevor Sie die Unterstellung einreichen, erkundigen Sie sich bei der Studienprogrammleitung über Änderungen des Studienplans und den Konsequenzen der Unterstellung.

Für die Meldung der Unterstellung müssen Sie bei der Studienprogrammleitung das Formular und Ihr aktuelles Sammelzeugnis für die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen einreichen. Ab dem Zeiptunkt der Meldung sind Sie dem neuen Studienplan/Curriculum unterstellt und erhalten sofort die Bestätigung (Seite 2 des Formulars).

Formular Unterstellung unter den neuen Studienplan/Curriculum

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