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Zusatz- und Ergänzungsprüfungen

Für einige Studien werden neben den allgemeinen Zulassungskriterien noch Zusatzqualifikationen gefordert, z.B. Latein- oder Griechischkenntnisse. Bei manchen Studien müssen diese Prüfungen bereits vor der Zulassung abgelegt worden sein, andere kann man erst im Laufe des Studiums absolvieren.
Die Informationen bezüglich der Zusatz- und Ergänzungsprüfungen sind für alle Studierenden und StudienwerberInnen gültig.

Welche Zusatz- und Ergänzungsprüfungen können notwendig sein?

Folgende Zusatzprüfungen können vorgeschrieben werden:

  • Latein
  • Griechisch
  • Biologie
  • Rechnungswesen

Wenn Sie Latein oder Griechisch im Ausmaß von 10 Wochenstunden in der Schule hatten, gilt der Nachweis als erbracht.
Wenn Sie AbsolventIn einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) sind und keinerlei Biologie nachweisen können, müssen Sie eine Zusatzprüfung am Externistenreferat des Wiener Stadtschulrates bzw. eines Landesschulrates ablegen.

Folgende Ergänzungsprüfungen können vorgeschrieben werden:

  •  körperlich-motorische Eignung
  •  musikalische Begabung
  •  visuelle Begabung
  •  Fremdsprache

Für welches Studium wird eine Zusatzprüfung vor der Zulassung gefordert?

Für diese Studien können Sie nur dann zugelassen werden, wenn Sie den Nachweis über die notwendige Qualifikationen vorweisen:

LateinAlte Geschichte und Altertumskunde
Klassische Archäologie
Klassische Philologie
Unterrichtsfach Latein
Ägyptologie
GriechischUnterrichtsfach Griechisch
Biologie

Biologie
Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde
Erdwissenschaften
Pharmazie

Für welches Studium wird eine Zusatzprüfung nach der Zulassung gefordert?

Bei folgenden Studien wird Ihnen die Zusatzprüfung nach der Zulassung vorgeschrieben und ein entsprechender Vermerk in Ihrem Studienblatt gemacht. Sobald Sie die Prüfungen absolviert haben, müssen Sie im Referat Studienzulassung unter Vorlage des Sammelzeugnisses den Eintrag löschen lassen.

Bei Bachelorstudien können Sie die Zusatzprüfungen bis zum Ende des Studiums absolvieren, bei Diplom- (und Lehramtsstudien) bis zum Ende des 1. Abschnittes. Die Zusatzprüfungen dürfen aber bei Diplomstudien nicht die letzten Prüfungen des 1. Abschnittes; bei Bachelorstudium nicht die letzten eingetragenen Noten des Studiums sein!

Achtung: Das Studium der Rechtswissenschaften sieht eine Zusatzprüfung aus Latein vor. Diese muss vor dem Antritt zur Prüfung Römisches Recht spätestens aber vor der vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung abgelegt werden.

Latein

Byzantinistik und Neogräzistik
Deutsche Philologie
English and American Studies
Evangelische Fachtheologie
Fennistik
Geschichte
Hungarologie
Judaistik
Katholische Fachtheologie (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Katholische Religionspädagogik
Kunstgeschichte
Unterrichtsfach Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Deutsch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Englisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Evangelische Religion (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Französisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Geschichte und Sozialkunde (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Griechisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Italienisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Katholische Religion (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Polnisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Russisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Slowakisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Slowenisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Spanisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Tschechisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Unterrichtsfach Ungarisch (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Musikwissenschaft
Orientalistik
Pharmazie (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Philosophie
Romanistik
Skandinavistik
Slawistik
Sprachwissenschaft
Ur- und Frühgeschichte
Vergleichende Literaturwissenschaft

Griechisch

Alte Geschichte und Altertumskunde
Ägyptologie
Byzantinistik und Neogräzistik
Evangelische Fachtheologie
Katholische Fachtheologie (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)
Katholische Religionspädagogik
Klassische Archäologie
Klassische Philologie
Unterrichtsfach - Latein (vor Abschluss 1. Studienabschnitt)

Wo können Sie Zusatzprüfungen ablegen?

Das Institut für Klassische Philologie bietet Kurse zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfungen aus Latein und aus Griechisch an. Eine gleichwertige Zusatzprüfung kann auch an einer anderen Bildungseinrichtung abgelegt werden. Die Anmeldung erfolgt beim Stadtschulrat.

Informationen zur Zusatzprüfung Latein und Griechisch erhalten Sie beim SSC Philologische Kulturwissenschaften.

Was ist eine Ergänzungsprüfung?

Als Ergänzungsprüfung werden jene Prüfungen bezeichnet, die im Rahmen einiger Studien bzw. vor Ablegung der letzten Prüfung des ersten Studienabschnitts abgelegt werden müssen.

Für welche Studien ist eine körperlich-motorische Ergänzungsprüfung vor der Zulassung erforderlich?

Für das Bachelorstudium Sportwissenschaft und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport ist die körperlich-motorische Eignung vor der Zulassung zum Studium nachzuweisen. Das geschieht durch eine ärztliche Eignungsuntersuchung und die praktische Überprüfung des Leistungsstandes in den hauptsächlichen Übungsgebieten des Studiums. Informationen dazu erhalten Sie am SSC Sportwissenschaften (siehe Weiterführende Links).

Studierende, die eine physische (oder psychische) Beeinträchtigung haben, können sich ebenso um eine Zulassung bewerben.
Das Zentrum für Sportwissenschaft und Universitätssport hat ein eigenes Informationsblatt „Formale Vorgehensweise bei Behinderung“ herausgegeben, in dem die dafür erforderlichen Schritte festgesetzt sind.

Nähere Informationen erhalten Sie direkt beim Zentrum für Sportwissenschaft (siehe Weiterführende Links).

Für welche Studien ist eine Ergänzungsprüfung vor dem dritten Semester vorgeschrieben?

Sie finden einen Hinweis auf diese Ergänzungsprüfung auf Ihrem Studienblatt. Den Nachweis über die Ablegung der Prüfungen müssen Sie im Referat Studienzulassung vorlegen.

Musikwissenschaft:

musikalische Begabung (kann durch Absolvierung entsprechender Einführungslehrveranstaltungen ersetzt werden, sofern kein gleichwertiger Nachweis vorhanden ist)

Vergleichende Literaturwissenschaft:

lebende Fremdsprache (kann durch Absolvierung entsprechender Einführungslehrveranstaltungen ersetzt werden, sofern kein gleichwertiger Nachweis vorhanden ist)

Für welche Studien ist eine Ergänzungsprüfung vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung vorgeschrieben?

Sie finden einen Hinweis auf diese Ergänzungsprüfung auf Ihrem Studienblatt. Den Nachweis über die Ablegung der Prüfungen müssen Sie im Referat Studienzulassung vorlegen.

Als Nachweis für die Ergänzungsprüfung aus einer lebenden Fremdsprache, die in den Studienrichtungen Wirtschaftsinformatik, Soziologie, Volkswirtschaft, Statistik und Betriebswirtschaft vorgeschrieben ist, gilt das Reifezeugnis.

Wirtschaftsinformatik

lebende Fremdsprache (Reifezeugnis)
Rechnungswesen (im Ausmaß des Lehrplans der HAK)

Kunstgeschichte

visuelle Begabung (kann durch Absolvierung entsprechender Einführungslehrveranstaltungen ersetzt werden, sofern kein gleichwertiger Nachweis vorhanden ist)

Zusätzliche Informationen