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Wiederaufnahme des Studiums
Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Wien unterbrochen haben und das gleiche oder ein anderes Studium wieder aufnehmen wollen, ist das innerhalb der Zulassungsfristen möglich. Sie werden für das aktuelle Curriculum/den aktuellen Studienplan zugelassen. Eine Anerkennung bereits absolvierter Prüfungen ist in der für das Studium zuständigen StudienServiceStelle (SSS) bzw. im StudienServiceCenter (SSC) möglich. Infos über eine etwaige Anerkennung kann Ihnen die zuständige Studienprogrammleitung (SPL) geben.
Wiederaufnahme mit einem Reifezeugnis/Studienabschluss eines EU-/EWR-Landes
Die Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium können Sie innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist persönlich im Referat Studienzulassung beantragen. Sie benötigen:
- Ihr Reifezeugnis im Original oder notariell beglaubigter Kopie
- gegebenenfalls eine Übersetzung auf Deutsch
- Ihren Studierendenausweis
- gegebenenfalls Ihre Namensänderungsurkunde
- gegebenfalls Bankomatkarte
- eine Abgangsbescheinigung, wenn Sie das Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni studiert haben.
Für die Zulassung zu Master- oder Doktoratsstudien müssen Sie erneut einen Antrag stellen.
Allgmeine Zulassungsfrist
Zulassung mit Studienabschluss der Universität Wien
Zulassung mit externem Studienabschluss
Wiederaufnahme mit Reifezeugnis/Studienabschluss eines nicht-EU-/EWR-Landes
Wenn Sie die Schule oder Universität in keinem Mitgliedsland der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen, egal ob Sie ein Bachelor-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium studieren wollen.
Zulassung mit nicht-EU/EWR-Reifezeugnis
Zulassung mit externem Studienabschluss
Welche Ausnahmen gibt es?
Wenn Sie bereits an der Universität Wien für ein ordentliches Studium oder im Rahmen des Vorstudienlehrganges zugelassen waren und Ihr Studium nicht länger als ein Semester unterbrochen haben, müssen Sie keinen Nachweis der besonderen Universitätsreife bringen.
Sie geben direkt im Referat Studienzulassung bekannt, dass Sie Ihr Studium wieder aufnehmen. Folgende Unterlagen müssen Sie vorweisen:
- Ihren Zulassungsbescheid und
- Ihren Studierendenausweis
Diese Art der Unterbrechung ist nur einmal möglich!
Ja
Nein
