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Zulassung zum Studium
Bachelor-, Lehramts- und Diplomstudien
Wenn Sie sich für ein Bachelor-, Lehramts- oder Diplomstudium an der Universität Wien entschieden haben, müssen Sie als EU/EWR-BürgerIn oder mit einem Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land, die Zulassung innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist durchführen:
Wintersemester 2013/14: 17. Juni bis 5. September 2013
Eine Zulassung nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist ist für Bachelor-, Diplom- und Lehramtsstudien nur bei Vorliegen eines wichtigen, gesetzlich geregelten Ausnahmefalles möglich!
Infos zu Ausnahmen der allgemeinen Zulassungsfrist
Studienbeitrag
Das gilt auch, wenn Sie bereits an der Universität Wien studieren und Ihr Studium wechseln oder ein zusätzliches Studium aufnehmen wollen bzw. wenn Sie hier bereits studiert haben und ein Studium wiederaufnehmen wollen.
Als nicht-EU/EWR-BürgerIn bzw. wenn Ihr Reifezeugnis aus einem nicht-EU/EWR-Land stammt, müssen Sie zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist den Antrag auf Zulassung postalisch gestellt haben.
Studien mit Aufnahmeverfahren
Eine Zulassung zu Studien mit Aufnahmeverfahren ist nur möglich, wenn man das zweistufige Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert hat. Aufnahmeverfahren finden nur einmal jährlich statt.
Infos zu Studien mit Aufnahmeverfahren
Master, Doktorats- und PhD-Studien
Die Zulassung zu Masterstudien ist, mit einigen Ausnahmen, im Wintersemester bis 30. November, im Sommersemester bis zum 30. April möglich.
Für ein Doktorats-/PhD-Studium können Sie sich, mit Ausnahme der PhD-Studien der Wirtschaftswissenschaften, ganzjährig zulassen.
Wichtige Fristen für die Zulassung zu Masterstudien
Zulassungsprozedere
In der Navigationsleiste links finden Sie unter dem Punkt "Zulassung" die Informationen zu den Zulassungsverfahren mit EU-/EWR-Reifezeugnis bzw. mit einem Reifezeugnis aus einem nicht-EU-/EWR-Land, zu Master- und Doktoratsstudien etc.
Ja
Nein
