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Zulassung zum Master-/Doktoratsstudium mit externem Abschluss (nicht von der Universität Wien)
Im Folgenden finden Sie die Informationen zur Zulassung zu einem Master-/Magister- bzw. Doktorats-/PhD-Studium.
Die Vorgehensweise ist die gleiche, egal ob der Abschluss an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule oder im Ausland erworben wurde. Der Antrag auf Zulassung muss per Post gestellt werden, die Zulassung selbst erfolgt dann persönlich innerhalb der Zulassungsfrist.
Wann und wie können Sie die Zulassung zum Studium beantragen?
Sie müssen innerhalb der Zulassungsfrist den Antrag für ein ordentliches Studium stellen. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen ein.
Können Sie einen facheinschlägigen bzw. gleichwertigen Studienabschluss vorlegen, sind für die Zulassung folgende Schritte notwendig:
- Erstanmeldung Online (Passwort nicht vergessen!)
- Ausdruck und Ausfüllen des Antragsformular
- Verschicken des unterschriebenen Antragsformular gemeinsam mit Ihren Dokumenten an die Universität Wien.
Die Beurteilung der Facheinschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses/Ihrer Abschlüsse erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens.
Fristen der Erstanmeldung und der Zulassung
Welche Unterlagen müssen Sie schicken?
Damit Ihr Antrag auf Zulassung bearbeitet werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen an das Referat Studienzulassung per Post (nicht per E-Mail oder Fax!) senden oder in den blauen Referatstbriefkasten einwerfen:
- das jeweilige Antragsformular
- Ihre Urkunde(n) über den Abschluss des Studiums (Bakkalaureats-/Bachelor-, Magister-/Masterbescheid) im Original + einfacher Kopie oder notariell beglaubigter Kopie + einfacher Kopie; Notentranskripts oder Ähnliches anstelle des Abschlusszeugnisses werden nicht akzeptiert
- möglichst umfassende Informationen zu Ihrem Studium/Ihren Studien: Ihr Diploma Supplement bzw. Sammelzeugnis, Ihre Transcripts im Original oder notariell beglaubigter Kopie
- eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises
- gegebenenfalls Ihren Nachweis der besonderen Universitätsreife
- gegebenenfalls den Nachweis der Deutschkenntnisse
- gegebenenfalls eine Abgangsbescheinigung, wenn Sie für dieses Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren
- von allen Dokumenten, die Sie im Original oder notariell beglaubigter Kopie senden müssen, schicken Sie bitte zusätzlich eine einfache Kopie (die Bearbeitung durch das Referat Studienzulassung kann dadurch schneller erfolgen)
Für Dokumente, die nicht in Österreich oder einem anderen Land der Europäischen Union ausgestellt wurden, gibt es Beglaubigungsvorschriften. Alle Unterlagen müssen, wenn sie nicht auf deutsch oder englisch ausgestellt wurden, von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer auf Deutsch übersetzt werden. Lassen Sie die Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen Beglaubigung durchführen!
Ihre Unterlagen werden überprüft. Wenn inhaltliche oder formale Mängel festgestellt werden, werden Sie vom Referat Studienzulassung postalisch informiert. Sie erhalten eine neue Frist, bis zu der Sie die fehlenden Unterlagen, Belglaubigungen oder Übersetzungen schicken müssen.
Ist Ihr Antrag vollständig und fristgerecht eingetroffen, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid der Universität Wien. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen. Die Zulassung kann
- ohne weitere Auflagen erfolgen,
- mit der Auflage von zusätzlichen Prüfungen, die Sie während des Studiums absolvieren können (Masterstudium max. 30 ECTS-Punkte, Doktorats-/PhD-Studien max. 60 ECTS-Punkte) erfolgen oder
- abgelehnt werden.
Im Falle einer Zulassung bzw. einer Zulassung mit Auflagen erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
Mit Ihrem positiven Zulassungsbescheid können Sie, wenn nötig, in der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Nachweis der besonderen Universitätsreife ("Studienplatznachweis")
Nachweis der Deutschkenntnisse
Übersetzung und Beglaubigung
Wie und wo erfolgt die Zulassung?
In Wien angekommen, melden Sie sich persönlich im Referat Studienzulassung. Sie müssen folgende Unterlagen mitnehmen:
- den Zulassungbescheid
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis und
- ein Passfoto für den Studierendenausweis.
Wenn Sie den Vorstudienlehrgang besuchen müssen, erhalten Sie im Referat Studienzulassung den Zahlschein für den Kursbeitrag.
Wie zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag?
Für den Abschluss der Zulassung und den Erhalt der Studienunterlagen müssen Sie den Studien- bzw. ÖH-Beitrag innerhalb der Zulassungsfrist einzahlen.
Sie haben folgende Möglichkeiten zur Einzahlung:
- über Ihren u:net-Account bzw. UNIVISonline, wo Sie die Daten für Onlinebanking oder Zahlung per EPS unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformation finden
- mittels Zahlschein, den Sie mit dem u:net Passwort bei den SB-Terminals ausdrucken können
Aktivierung des u:net-Account
Höhe des Studienbeitrages
Wie erhalten Sie Ihre Studienunterlagen?
Wenn Sie nicht bereits bei der Zulassung mit Bankomatkarte eingezahlt haben, müssen Sie den Ihnen laut UNIVISonline vorgeschriebenen Beitrag einzahlen. Es kann 5-10 Werktage dauern, bis der Beitrag im UNIVISonline unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformationen als bezahlt aufscheint (d.h. der Saldo steht auf Null).
Etwa zwei Wochen später erhalten Sie Ihr Semesteretikett per Post an die im UNIVISonline gespeicherte Zustelladresse. Ihr Studierendenausweis ist erst mit eingeklebten Semesteretikett gültig.
Studienblatt und Studienbestätigungen können Sie bei den SB-Terminals selbst ausdrucken bzw. zu Hause über das UNIVISonline.
Was ist bei einem Studienorts - bzw. Studienwechsel zu beachten?
Studierende mit einem nicht-österreichischen Reifezeugnis/Studienabschluss müssen im Falle eines Studienorts- bzw. Studienwechsels innerhalb Österreichs die Zulassung zum Studium erneut beantragen. Sie müssen gegebenenfalls wieder die besondere Universitätsreife nachweisen und den Antrag auf Zulassung fristgerecht stellen.
Ja
Nein
