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Zulassung mit einem Reifezeugnis aus einem nicht-EU-/EWR-Land

StudienwerberInnen mit einem Reifezeugnis und einer Staatsbürgerschaft aus einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, müssen innerhalb der besonderen Zulassungsfrist den Antrag auf Zulassung per Post schicken.

StudienwerberInnen mit Staatsbürgerschaft aus einem EU-/EWR-Land und Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land können die Unterlagen bis zum Ende der Zulassungsfrist schicken. Da die Bearbeitung allerdings bis zu acht Wochen in Anspruch nimmt, ist das nicht sinnvoll!

Die unten angeführten Informationen gelten nicht für die Bachelorstudien Psychologie sowie Publizistik- und Kommunikationswissenschaft.

Aufnahmeverfahren Psychologie
Aufnahmeverfahren Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Wie und wann müssen Sie den Antrag auf Zulassung stellen?

Folgende Schritte sind für den Antrag auf Zulassung nötig:

  • Erstanmeldung Online (Passwort nicht vergessen!)
  • Ausdruck und Ausfüllen des Antragsformulars
  • Schicken/Einreichen des unterschriebenen Antragsformulars und der vorgeschriebenen Dokumente.

Sie müssen sich innerhalb der Zulassungsfrist voranmelden und die Zulassung abschließen.

Falls Sie bereits StudentIn der Universität Wien sind oder zuvor schon zugelassen waren, müssen Sie keine Erstanmeldung Online machen.
Wiederaufnahme

Damit Ihr Antrag auf Zulassung bearbeitet werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mit der Post (nicht per E-Mail, nicht per Fax!) an das Referat Studienzulassung schicken oder in den blauen Referatsbriefkasten einwerfen:

  • Antragsformular
  • Ihr gleichwertiges Reifezeugnis im Original oder notariell beglaubigter Kopie
  • Ihren Nachweis der besonderen Universitätsreife im Original oder beglaubigter Kopie
  • den Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2 Niveau
  • eine Kopie Ihres Reisepasses.

Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, gibt es Beglaubigungsvorschriften. Alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen amtlich übersetzt werden. Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen Beglaubigung durchführen.

Sie müssen die Unterlagen innerhalb der besonderen Zulassungsfrist schicken:
für das Wintersemester bis 5. September
für das Sommersemester bis 5. Februar

Senden Sie die Unterlagen früh genug, die Bearbeitung kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen!

Fristen für die Online-Voranmeldung und die Zulassung
Schritte für die Aufnahme eines zusätzlichen Studiums
Schritte für die Wiederaufnahme eines Studiums
Gleichwertigkeit des Reifezeugnisses
Nachweis der besonderen Universitätsreife ("Studienplatznachweis")
Nachweis der Deutschkenntnisse
Beglaubigung und Übersetzung

Wie lassen Sie sich zum Studium zu?

Nachdem Ihre Unterlagen im Referat Studienzulassung eingetroffen sind, werden sie überprüft. Wenn inhaltliche oder formale Mängel festgestellt werden, werden Sie vom Referat Studienzulassung per Post informiert. Sie erhalten eine neue Frist, bis zu der die fehlenden Unterlagen, Beglaubigungen oder Übersetzungen schicken müssen.

Ist Ihr Antrag vollständig und fristgerecht eingetroffen, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid der Universität Wien.

Mit Ihrem positiven Zulassungsbescheid können Sie, wenn nötig, in der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

In Wien angekommen, melden Sie sich persönlich im Referat Studienzulassung. Sie müssen folgende Unterlagen mitnehmen:

  • den Zulassungsbescheid
  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis und
  • ein Passfoto für den Studierendenausweis

Wenn Sie den Vorstudienlehrgang besuchen müssen, erhalten Sie im Referat Studienzulassung den Zahlschein für den Kursbeitrag.

Vorstudienlehrgang

Wie zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag?

Für den Abschluss des Zulassungsverfahrens und den Erhalt der Studienunterlagen müssen Sie den Studien- bzw. ÖH-Beitrag einzahlen.

Sie haben folgende Möglichkeiten zur Einzahlung:

  • über Ihren u:net-Account bzw. UNIVISonline, wo Sie die Daten für Onlinebanking oder EPS-Zahlung unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformation finden
  • mittels Zahlschein, den Sie mit dem u:net Passwort bei den SB-Terminals ausdrucken können
  • direkt mit Bankomatkarte im Referat Studienzulassung (hier kann es zu längeren Wartezeiten kommen!)

Höhe des Studienbeitrages

Wie erhalten Sie Ihre Studienunterlagen?

Wenn Sie nicht bereits bei der Zulassung mit Bankomatkarte eingezahlt haben, müssen Sie den Ihnen laut UNIVISonline vorgeschriebenen Beitrag einzahlen. Es kann 2-10 Werktage dauern, bis der Beitrag im UNIVISonline unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei  den Kontoinformationen als bezahlt aufscheint (d.h. der Saldo steht auf Null).
Etwa zwei Wochen später erhalten Sie Ihr Semesteretikett per Post an die im UNIVISonline gespeicherte Zustelladresse. Ihr Studierendenausweis ist erst mit eingeklebtem Semesteretikett gültig.
Studienblatt und Studienbestätigungen können Sie bei den SB-Terminals selbst ausdrucken bzw. zu Hause über das UNIVISonline.

Was ist bei einem Studienorts - bzw. Studienwechsel zu beachten?

Studierende mit einem nicht-österreichischen Reifezeugnis müssen im Falle eines Studienorts- bzw. Studienwechsels innerhalb Österreichs die Zulassung zum Studium erneut beantragen. Sie müssen gegebenenfalls wieder die besondere Universitätsreife nachweisen und den Antrag auf Zulassung fristgerecht stellen.

Zusätzliche Informationen

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Kontakt

Universität Wien
Student Point
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
1010 Wien
Tiefparterre, Hof 4, Stiege 6
Tel. +43/1/4277-10600

studentpoint@univie.ac.at

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FAQs

Wie hoch ist der Studienbeitrag?
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Der Studienbeitrag beträgt 363,36 Euro pro Semester. Dazu kommen der ÖH-Beitrag und die Versicherung.
Detaillierte Infos zum Studienbeitrag

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Wie hoch ist der ÖH-Beitrag?
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Der ÖH-Beitrag inkl. Versicherung beträgt € 17,50. Der ÖH-Beitrag kann sich jährlich geringfügig ändern. 

Informationen zum Studien-/ÖH-Beitrag

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Was muss ich tun, wenn ich ein zusätzliches Studium anmelden/mein Studium ändern will?
Was muss ich tun, wenn ich ein zusätzliches Studium anmelden/mein Studium ändern will?
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Das Zulassungsverfahren bei einem Studienwechsel oder einem zusätzlichen Studium ist abhängig von Ihrem Reifezeugnis. 

Informationen zum Studienwechsel
Informationen zur Zulassung für weitere Studien

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Wo und wie bekomme ich ein Studentenvisum?
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Alle Informationen zum Studentenvisum erhalten Sie in der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatlandes. Sie erfahren im österreichischen Außenministerium, in welchem Land die Vertretungsbehörde ist, sollte es in Ihrem Heimatland eine solche nicht geben.
Wenn Sie bereits in Österreich sind, können Sie sich auch bei der Magsitratsabteilung 35 (MA 35, "Fremdenpolizei") erkundigen.

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Wann hat das Referat Studienzulassung geöffnet?
Wann hat das Referat Studienzulassung geöffnet?
x

Das Referat Studienzulassung befindet sich im Hauptgebäude der Universität Wien,
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1, 1010 Wien, Tiefparterre;

Die Öffungszeiten:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

Referat Studienzulassung

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