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Aufnahmeverfahren mit EU-/EWR-Reifezeugnis

Aufnahmeverfahren sind an der Universität Wien für Psychologie sowie für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft vorgesehen.
Sie müssen sich zunächst innerhalb der speziellen Zulassungsfrist vorläufig zulassen und dann an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Erst mit positiven Prüfungsergebnis und Anzahl der freien Studienplätze, können Sie zum ordentlichen Studium zugelassen werden.

Die unten angeführten Informationen gelten nicht für die Zulassung zu anderen Studien an der Universität Wien.

Wann und wie können Sie sich vorläufig zulassen?

StudienwerberInnen mit einem Reifezeugnis aus einem EU-/EWR-Land (auch Österreich) können die Zulassung zum Studium innerhalb der vorgesehenen Fristen beantragen.

Psychologie: 18. Juni - 3. August 2012
Publizistik- und Kommunikationswissenschaft: 18. Juni - 3. August 2012

Die notwendigen Schritte im Aufnahmeverfahren sind:

  1. Erstanmeldung Online (Passwort nicht vergessen!)
  2. vorläufige Zulassung
  3. Aktivierung des u:net Account
  4. Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
  5. Aufnahmeprüfung
  6. Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag

Schritt 1: Voranmeldung

Ab 1. Mai 2012 können Sie sich im Internet voranmelden. Bitte notieren Sie das Passwort, das Sie am Ende der Voranmeldung selbst erstellen müssen. Sie benötigen dieses später für die Aktivierung des u:net-Account.

Falls Sie bereits StudentIn der Universität Wien sind oder zuvor schon zugelassen waren, müssen Sie keine Erstanmeldung Online durchführen.

Fristen für die Anmeldung und die Zulassung
Schritte für die Aufnahme eines zusätzlichen Studiums
Schritte für die Wiederaufnahme eines Studiums

Schritt 2: Vorläufige Zulassung

Wenn Sie die (Erst-) Anmeldung Online durchgeführt haben, melden Sie sich persönlich mit Ihren Unterlagen in der Zweigstelle des Referat Studienzulassung (Dr. Karl-Lueger-Ring 1 bzw. Reichsratstraße 4, 1010 Wien, Öffnungszeiten: Mo-Mi und Fr von 9-12 und Do von 14-17 Uhr).

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die vorläufige Zulassung:

  • Reisepass oder Personalausweis bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Ihr Reifezeugnis im Original oder notariell beglaubigter Kopie 
  • im Falle eines Reifezeugnisses eines nicht-deutschsprachigen Landes den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse
  • falls vorhanden Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer (E-Card),
  • eine Abgangsbescheinigung wenn Sie für das beabsichtigte Studium bereits an einer anderen österreichischen Universität zugelassen waren
  • ein Passfoto für den Studierendenausweis
  • gegebenenfalls die Urkunde über eine etwaige Namensänderung

Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer auf Deutsch übersetzt werden.

Übersetzung und Beglaubigung
Deutschkenntnisse

Schritt 3: Aktivierung des u:net-Account

Nach der vorläufigen Zulassung müssen Sie mit Ihrem Passwort aus der Voranmeldung und Ihrer Matrikelnummer den u:net-Account aktivieren und das u:net Passwort erstellen.
Durch den u:net Account erhalten Sie Ihre persönliche Webmail Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at). Alle Informationen von Seiten der Universität Wien werden Ihnen an diese Webmail Adresse geschickt. Mit dem u:net Passwort erhalten Sie Zugang zum UNIVISonline. Über dieses System erfolgt die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bzw. zu den Lehrveranstaltungen.

Aktivierung des u:net-Account

Schritt 4: Anmeldung zur Aufnahmeprüfung

Nach der Aktivierung des u:net-Accounts müssen Sie sich im UNIVISonline für die Aufnahmeprüfung innerhalb folgender Anmeldefristen anmelden:

Psychologie: 18. Juni bis 3. August 2012
Publizistik- und Kommunikationswissenschaft: 18. Juni bis 3. August

Schritt 5: Aufnahmeprüfung

Über Zeit und Ort der Aufnahmeprüfung werden Sie im Laufe des Sommers über die Website der Studienprogrammleitung Psychologie bzw. Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, über das Webmail (u:net) und im UNIVISonline informiert.

Die Aufnahmeprüfung findet statt:

Psychologie: 4. September 2012
Publizistik- und Kommunikationswissenschaft: 5. September 2012

Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung des Studienjahres 2012/13 an einem anderen Tag sind nicht möglich!

Die Aufnahmeprüfung besteht vornehmlich aus einem Multiple Choice Test. Die Netto-Bearbeitungsdauer ist mit ca. 2 h 30 min. festgelegt. Zur Aufnahmeprüfung sind ein Reisepass oder Personalausweis sowie ein schwarz schreibender Stift/Kugelschreiber mitzunehmen. Weitere Utensilien (Mobiltelefone etc.) dürfen nicht mitgebracht werden!

Schritt 6: Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag

Für den Abschluss des Zulassungsverfahrens und den Erhalt der Studienunterlagen müssen Sie den Studien- bzw. ÖH-Beitrag einzahlen.

Sie haben folgende Möglichkeiten zur Einzahlung:

  • über Ihren u:net-Account bzw. UNIVISonline, wo Sie die Daten für Onlinebanking oder EPS-Zahlung unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformation finden
  • mittels Zahlschein, den Sie mit dem u:net Passwort bei den SB-Terminals ausdrucken können

Höhe des Studienbeitrages

Wie erhalten Sie Ihre Studienunterlagen?

Wenn Sie nicht bereits bei der Zulassung mit Bankomatkarte eingezahlt haben, müssen Sie den Ihnen laut UNIVISonline vorgeschriebenen Beitrag einzahlen. Es kann 2-10 Werktage dauern, bis der Beitrag im UNIVISonline unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformationen als bezahlt aufscheint (d.h. der Saldo steht auf Null).
Etwa zwei Wochen später erhalten Sie Ihr Semesteretikett per Post an die im UNIVISonline gespeicherte Zustelladresse. Ihr Studierendenausweis ist erst mit eingeklebtem Semesteretikett gültig.
Studienblatt und Studienbestätigungen können Sie bei den SB-Terminals selbst ausdrucken bzw. zu Hause über das UNIVISonline.

Zusätzliche Informationen

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Kontakt

Universität Wien
Student Point
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
1010 Wien
Tiefparterre, Hof 4, Stiege 6
Tel. +43/1/4277-10600

studentpoint@univie.ac.at

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FAQ

Kann ich als außerordentlicheR StudierendeR am Aufnahmeverfahren teilnehmen?
Kann ich als außerordentlicheR StudierendeR am Aufnahmeverfahren teilnehmen?
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Nein, es ist nicht möglich als außerordentlicheR StudierendeR am Aufnahmeverfahren teilzunehmen. 

Informationen zu Studien mit Aufnahmeverfahren

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Ich habe die Frist des Aufnahmeverfahrens verpasst, was kann ich tun?
Ich habe die Frist des Aufnahmeverfahrens verpasst, was kann ich tun?
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Nach Ablauf der Anmeldefrist, gibt es keine weitere Möglichkeit um am Aufnahmeverfahren teilzunehmen. 

Erst im folgenden Wintersemester ist eine Anmeldung und Teilnahme am Aufnahmeverfahren wieder möglich.

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Kann ich ein Studium mit Aufnahmeverfahren auch im Sommersemester beginnen?
Kann ich ein Studium mit Aufnahmeverfahren auch im Sommersemester beginnen?
x

Nur, wenn Sie das Aufnahmeverfahren positiv absolviert haben. Aufgrund fehlender Einführungslehrveranstaltungen ist ein Einstieg im Sommersemester jedoch nicht sinnvoll. 

Informationen zu Studien mit Aufnahmeverfahren

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Wann hat das Referat Studienzulassung geöffnet?
Wann hat das Referat Studienzulassung geöffnet?
x

Das Referat Studienzulassung befindet sich im Hauptgebäude der Universität Wien,
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1, 1010 Wien, Tiefparterre;

Die Öffungszeiten:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

Referat Studienzulassung

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