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Aufnahmeverfahren mit Reifezeugnis aus einem nicht-EU-/EWR-Land

Aufnahmeverfahren sind an der Universität Wien für Psychologie sowie für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft vorgesehen. Sie müssen sich zunächst innerhalb der speziellen Zulassungsfrist vorläufig zulassen und dann an der Aufnahmeprüfung teilnehmen. Erst nach Abschluss der Prüfung können Sie, je nachdem wie Sie bei der Prüfung abgeschnitten haben, zum ordentlichen Studium zugelassen werden.

Die unten angeführten Informationen gelten nicht für die Zulassung zu den anderen Studien der Universität Wien.

Wann können Sie die Zulassung zum Studium beantragen?

StudienwerberInnen mit einem Reifezeugnis aus einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, können die Zulassung zum Studium innerhalb der vorgesehenen Frist beantragen.

Psychologie: 18. Juni bis 3. August 2012
Publizistik- und Kommunikationswissenschaft: 18. Juni bis 3. August 2012

Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab?

1. Beantragung der Zulassung
2. vorläufige Zulassung
3. Aktivierung des u:net-Account
4. Anmeldung zur Aufnahmeprüfung
5. Aufnahmeprüfung
6. Einzahlung des Studien-/ÖH-Beitrages

Schritt 1: Beantragung der Zulassung

Wenn Sie über ein gleichwertiges Reifezeugnis verfügen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Erstanmeldung Online im Internet (Passwort nicht vergessen!)
  • Ausdruck und Ausfüllen des Antragsformulars
  • Schicken/Einreichen des unterschriebenen Antragsformulars und der vorgeschriebenen Dokumente.

Falls Sie bereits StudentIn der Universität Wien sind oder zuvor schon zugelassen waren, müssen Sie keine Erstanmeldung Online machen.
Wiederaufnahme

Damit Ihr Antrag auf Zulassung bearbeitet werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mit der Post an das Referat Studienzulassung schicken oder in den blauen Referatsbriefkasten einwerfen:

  • Antragsformular
  • Ihr Reifezeugnis im Original oder notariell beglaubigter Kopie
  • Ihren Nachweis der besonderen Universitätsreife im Original oder beglaubigter Kopie
  • den Nachweis der Deutschkenntnisse
  • eine Kopie Ihres Reisepasses
  • gegebenenfalls den Nachweis der Namensänderung

Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, gibt es Beglaubigungsvorschriften. Alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen amtlich übersetzt werden. Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen Beglaubigung durchführen.

Anhand Ihrer Unterlagen wird überprüft, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Werden inhaltliche oder formale Mängel festgestellt, wird Ihnen das schriftlich mitgeteilt und eine neue Frist gesetzt. Ist Ihr Antrag vollständig und fristgerecht eingetroffen, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid  der Universität Wien.

Stellen Sie den Antrag auf Zulassung bereits vor der Zulassungsfrist, da die Bearbeitung 2 Wochen dauern kann und Sie auch noch die Postwege mit einberechnen müssen!

Fristen für die Erstanmeldung Online und die Zulassung
Schritte für die Aufnahme eines zusätzlichen Studiums
Schritte für die Wiederaufnahme eines Studiums
Gleichwertigkeit des Reifezeugnisses
Nachweis der besonderen Universitätsreife
Nachweis der Deutschkenntnisse
Beglaubigung und Übersetzung

Schritt 2: Vorläufige Zulassung

Mit Ihrem Zulassungsbescheid können Sie, wenn nötig, in der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. 

Sind Sie in Wien angekommen, melden Sie sich persönlich im Referat Studienzulassung. Dort müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: 

  • den Zulassungsbescheid
  • Ihren Reisepass oder Personalausweis bzw. Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis
  • ein Passfoto für den Studierendenausweis

Schritt 2.1.: Vorläufige Zulassung mit vorgeschriebenen Ergängzungsprüfungen

Wenn im Zulassungsbescheid Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben sind, müssen Sie zunächst den Vorstudienlehrgang besuchen. Sie erhalten den Zahlschein für den Kursbeitrag (420 € pro Semester) im Referat Studienzulassung. Den ÖH-Beitrag können Sie mit Bankomatkarte im Referat Studienzulassung einzahlen bzw. können Sie mit Ihrem u:net Passwort bei den SB-Terminals den Zahlschein ausdrucken.
Erst nach Absolvierung aller vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen werden Sie innerhalb der Zulassungsfrist für Psychologie bzw. Publizistik- und Kommunikationswissenschaft vorläufig zugelassen.

Das Aufnahmeverfahren findet nur einmal im Jahr, vor Beginn des Wintersemesters, statt. Sollten Sie den Vorstudienlehrgang besuchen müssen, erkundigen Sie sich bitte bei der Magistratsabteilung 35 (MA 35) und dem Vorstudienlehrgang welche Auswirkungen das auf Ihr Visum haben kann!

Nach der vorläufigen Zulassung müssen Sie sich für die Aufnahmeprüfung anmelden.

Vorstudienlehrgang

Schritt 2.2: Vorläufige Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen

Wenn Ihnen keine Ergänzungsprüfungen im Zulassungsbescheid vorgeschrieben werden, werden Sie zunächst nur vorläufig zugelassen.

Schritt 3: Aktivierung des u:net Account

Nach der vorläufigen Zulassung müssen Sie mit Ihrem Passwort aus der online Anmeldung und Ihrer Matrikelnummer den u:net-Account aktivieren und das u:net Passwort erstellen.
Durch den u:net Account erhalten Sie Ihre persönliche Webmail Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at). Alle Informationen von Seiten der Universität Wien werden Ihnen an diese Webmail Adresse geschickt. Mit dem u:net Passwort erhalten Sie Zugang zum UNIVISonline. Über dieses System erfolgt die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bzw. zu den Lehrveranstaltungen.

Aktivierung des u:net-Account

Schritt 4: Anmeldung zur Aufnahmeprüfung

Nach der Aktivierung des u:net-Account müssen Sie sich im UNIVISonline für die Aufnahmeprüfung innerhalb folgender Anmeldefristen anmelden:

Psychologie: 18. Juni bis 3. August
Publizistik- und Kommunikationswissenschaft: 18. Juni bis 3. August 2012

Schritt 5: Aufnahmeprüfung

Über Zeit und Ort der Aufnahmeprüfung werden Sie im Laufe des Sommers über die Website der Studienprogrammleitung Psychologie bzw. Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, über das Webmail (u:net) und im UNIVISonline informiert.

Die Aufnahmeprüfung findet statt:

Psychologie: 4. September 2012
Publizistik- und Kommunikationswissenschaft: 5. September 2012

Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung des Studienjahres 2012/13 an einem anderen Tag sind nicht möglich!

Die Aufnahmeprüfung besteht vornehmlich aus einem Multiple Choice Test. Die Netto-Bearbeitungsdauer ist mit ca. 2 h 30 min. festgelegt. Zur Aufnahmeprüfung sind ein Reisepass oder Personalausweis sowie ein schwarz schreibender Stift/Kugelschreiber mitzunehmen. Weitere Utensilien (Mobiltelefone etc.) dürfen nicht mitgebracht werden!

Schritt 6: Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag

Für den Abschluss des Zulassungsverfahrens und den Erhalt der Studienunterlagen müssen Sie den Studien- bzw. ÖH-Beitrag einzahlen.

Sie haben folgende Möglichkeiten zur Einzahlung:

  • über Ihren u:net-Account bzw. UNIVISonline, wo Sie die Daten für Onlinebanking oder Zahlung per EPS unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformation finden
  • mittels Zahlschein, den Sie mit dem u:net Passwort bei den SB-Terminals ausdrucken können

Höhe des Studienbeitrages

Wie erhalten Sie Ihre Studienunterlagen?

Wenn Sie nicht bereits bei der Zulassung mit Bankomatkarte eingezahlt haben, müssen Sie den Ihnen laut UNIVISonline vorgeschriebenen Beitrag einzahlen. Es kann 2-10 Werktage dauern, bis der Beitrag im UNIVISonline unter "Studien-/ÖH-Beitrag" bei den Kontoinformationen als bezahlt aufscheint (d.h. der Saldo steht auf Null).
Etwa zwei Wochen später erhalten Sie Ihr Semesteretikett per Post an die im UNIVISonline gespeicherte Zustelladresse. Ihr Studierendenausweis ist erst mit eingeklebten Semesteretikett gültig.
Studienblatt und Studienbestätigungen können Sie bei den SB-Terminals selbst ausdrucken bzw. zu Hause über das UNIVISonline.

Zusätzliche Informationen

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Kontakt

Universität Wien
Student Point
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
1010 Wien
Tiefparterre, Hof 4, Stiege 6
Tel. +43/1/4277-10600

studentpoint@univie.ac.at

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FAQs

Kann ich als außerordentlicheR StudierendeR am Aufnahmeverfahren teilnehmen?
Kann ich als außerordentlicheR StudierendeR am Aufnahmeverfahren teilnehmen?
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Nein, es ist nicht möglich als außerordentlicheR StudierendeR am Aufnahmeverfahren teilzunehmen. 

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Ich habe die Frist des Aufnahmeverfahrens verpasst, was kann ich tun?
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Nach Ablauf der Anmeldefrist, gibt es keine weitere Möglichkeit um am Aufnahmeverfahren teilzunehmen. 

Erst im folgenden Wintersemester ist eine Anmeldung und Teilnahme am Aufnahmeverfahren wieder möglich.

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Kann ich ein Studium mit Aufnahmeverfahren auch im Sommersemester beginnen?
Kann ich ein Studium mit Aufnahmeverfahren auch im Sommersemester beginnen?
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Nur, wenn Sie das Aufnahmeverfahren positiv absolviert haben. Aufgrund fehlender Einführungslehrveranstaltungen ist ein Einstieg im Sommersemester jedoch nicht sinnvoll. 

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Wann hat das Referat Studienzulassung geöffnet?
Wann hat das Referat Studienzulassung geöffnet?
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Das Referat Studienzulassung befindet sich im Hauptgebäude der Universität Wien,
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1, 1010 Wien, Tiefparterre;

Die Öffungszeiten:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

Referat Studienzulassung

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