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Zulassung zu weiteren Studien

Wenn Sie bereits an der Universität Wien studieren und ein oder mehrere Studien dazunehmen wollen, müssen Sie dazu während der Zulassungsfrist ins Referat Studienzulassung gehen.

Wie und wo kann ich mich für weitere Studien zulassen, wenn mein Reifezeugnis aus einem EU-/EWR-Land stammt?

Um sich zu weiteren Bachelor- oder Diplomstudien zuzulassen, müssen Sie während der Zulassungsfrist ins Referat Studienzulassung und folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ihr Reifezeugnis im Original oder beglaubigter Kopie
  • eine Übersetzung auf Deutsch, sofern das Reifezeugnis nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde
  • Ihren Studierendenausweis
  • eine Abgangsbescheinigung, falls Sie zu dem neuen Studium bereits an einer anderen österreichischen Uni zugelassen waren

Für die Zulassung zu Master- oder Doktoratsstudien müssen Sie einen Antrag stellen.

Fristen für die Anmeldung und die Zulassung
Antrag auf Zulassung mit Studienabschluss der Universität Wien
Antrag auf Zulassung mit externem Studienabschluss

Wie und wo kann ich mich für weitere Studien zulassen, wenn mein Reifezeugnis aus einem nicht-EU-/EWR-Land stammt?

Wenn Sie die Schule in keinem Mitgliedsland der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes abgeschlossen haben, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen, egal ob Sie ein Bachelor-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium studieren wollen.

Antrag auf Zulassung mit nicht-EU/EWR-Reifezeugnis
Antrag zur Zulassung mit externem Studienabschluss

Zusätzliche Informationen

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Kontakt

Universität Wien
Student Point
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
1010 Wien
Tiefparterre, Hof 4, Stiege 6
Tel. +43/1/4277-10600

studentpoint@univie.ac.at

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FAQs

Wie bekomme ich einen neuen Studierendenausweis?
Wie bekomme ich einen neuen Studierendenausweis?
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Mit dem Einkleben des Semesteretiketts verlängern Sie die Gültigkeit Ihres Studierendenausweises jedes Semster, d.h. Sie kleben das Etikett immer über das aus dem vergangenen Semester und benötigen keinen neuen Studierendenausweis.

Wenn Sie Ihren Studierendenausweis verloren haben, bzw. er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie mit folgenden Unterlagen in das Referat Studienzulassung kommen:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige (Original)
  • Passfoto
  • gültigen Lichtbildausweis

Im Referat Studienzulassung wird Ihnen kostenlos ein Duplikat ausgestellt.

Beim zuständigen Wiener Magistrat bekommen Sie eine Verlustanzeige, eine Diebstahlsanzeige erhalten Sie bei Polizeiinspektionen oder einer anderen Sicherheitsbehörde (z.B. Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft). 

Referat Studienzulassung

Magistratische Bezirksämter in Wien

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Warum wird mir der Studienbeitrag vorgeschrieben? Ich bin EU-/EWR-BürgerIn und studiere in Mindeststudiendauer.
Warum wird mir der Studienbeitrag vorgeschrieben? Ich bin EU-/EWR-BürgerIn und studiere in Mindeststudiendauer.
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Wenn Sie mehrere Studien studieren, kann es sein, dass Sie in einem Ihrer Studien nicht mehr in Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester sind.
Schauen Sie im UNVISonline unter "Studium" bei jedem Ihrer Studien nach, ob Sie noch in der beitragsfreien Zeit sind.

Erasmus-Semester zählen zu den Semestern, die für die Beitragsvorschreibung eingerechnet werden.

Bei Lehramtsstudien zählen die Unterrichtsfächer einzeln. Sie müssen hier in jedem UF in Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester sein, um den Studienbeitrag nicht zahlen zu müssen.

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Ich will mein Studium wechseln, was muss ich tun?
Ich will mein Studium wechseln, was muss ich tun?
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Um Ihr Studium zu wechseln, müssen Sie sich im Referat Studienzulassung für das neue Studium zulassen und sich gegebenenfalls vom bisherigen Studium abmelden. 

Detaillierte Informationen zum Studienwechsel 

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Was muss ich tun, wenn mir mein Studentenausweis gestohlen wurde/ich ihn verloren habe?
Was muss ich tun, wenn mir mein Studentenausweis gestohlen wurde/ich ihn verloren habe?
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Wenn Sie Ihren Studentenausweis verloren haben, bzw. er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie mit folgenden Unterlagen in das Referat Studienzulassung kommen:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige (Original)
  • Passfoto
  • gültigen Lichtbildausweis

Im Referat Studienzulassung wird Ihnen kostenlos ein Duplikat ausgestellt.

Beim zuständigen Wiener Magistrat bekommen Sie eine Verlustanzeige, eine Diebstahlsanzeige erhalten Sie bei Polizeiinspektionen oder einer anderen Sicherheitsbehörde (z.B. Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft). 

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